Die Eignungen von Anlagen für Mündel werden vom jeweiligen Betreuer/Vormund beim Amtsgericht beantragt. Die Amtsgerichte in Rheinberg (Az: 2 XVII 89/05 vom 16.07.2008 und 12.03.2009) und Neuss (Az: 116 XVII R 88 vom 31.08.2007) haben solchen Anträgen von Betreuern zugestimmt – und zwar für diese WGF 6,35 % Hypothekenanleihen:
WKN A0JRUK (2006/2011)
WKN A0LDUL (2008/2013)
WKN WGFH04 (2009/2014)
Sofern Sie beabsichtigen, Antrag auf Genehmigung einer mit WGF-Hypothekenanleihen auszuführenden Mündelanlage zu stellen, erhalten Sie detaillierte Informationen unter der entgeltfreien Servicenummer 0800 350 450 5.
Die WGF-Genussrechte gelten als Eigenkapital und sind folglich nicht mündelfähig.
