Anerkannte Vorteile

Anerkannte Vorteile

Mündelsicherheit beschreibt höchste Qualität von Anlagen, etwa von Anleihen der Bundesrepublik Deutschland. Die Bedingungen für Mündelsicherheit sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1807 definiert. Hypothekenanleihen der WGF erfüllen sie - belegt durch Einzelfallentscheidungen gemäß §§ 1807, 1811 BGB - durch die erstrangige grundbuchrechtliche Absicherung der Forderungen der Gläubiger sowie durch die Einschaltung von Treuhänder und Mittelverwendungskontrolle.

Die Eignungen von Anlagen für Mündel werden vom jeweiligen Betreuer/Vormund beim Amtsgericht beantragt. Die Amtsgerichte in Rheinberg (Az: 2 XVII 89/05 vom 16.07.2008 und 12.03.2009) und Neuss (Az: 116 XVII R 88 vom 31.08.2007) haben solchen Anträgen von Betreuern zugestimmt – und zwar für diese WGF 6,35 % Hypothekenanleihen:

WKN A0JRUK (2006/2011)

WKN A0LDUL (2008/2013)

WKN WGFH04 (2009/2014)

Sofern Sie beabsichtigen, Antrag auf Genehmigung einer mit WGF-Hypothekenanleihen auszuführenden Mündelanlage zu stellen, erhalten Sie detaillierte Informationen unter der entgeltfreien Servicenummer 0800 350 450 5.

Die WGF-Genussrechte gelten als Eigenkapital und sind folglich nicht mündelfähig.

Ansprechpartner

Unsere Servicenummer

0800 350 450 5

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