Aktuelle Kundeninformationen

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Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 14.06.2013

Der Termin zur Verkündung des Beschlusses über die Bestätigung des Insolvenzplans wurde durch das Amtsgericht Düsseldorf auf Montag, den 24. Juni 2013 verlegt.

 

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 07.06.2013

Die für heute vorgesehene Bestätigung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Düsseldorf im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der WGF AG wurde um eine Woche verschoben. Als neuen Termin hat das Amtsgericht Freitag, den 14. Juni 2013 festgelegt.

 

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 23.05.2013

Im geschützten Gläubigerbereich unserer Homepage finden Sie den in der Gläubigerversammlung vom 22. Mai 2013 angepassten und zugestimmten "Gestalteten Teil" des Insolvenzplans für Ihre Information. Damit Sie die Anpassungen besser nachvollziehen können, sind diese farblich hervorgehoben worden.

 

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 23.05.2013

Anleger haben für Fortführung gestimmt

 

Auf der Gläubigerversammlung vom 22.05.2013 haben sich die Gläubiger der WGF AG mit großer Mehrheit für den Insolvenzplan und damit für eine Fortführung des Unternehmens ausgesprochen. Anleihegläubiger erhalten somit eine Quote von mindestens 60 %, die bei vorzeitiger Planerfüllung sogar noch steigen kann.

 

Sobald das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, beginnt eine neue Zeitrechnung für die WGF AG. So wird der neue Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder verkleinert. Vorsitzender des neuen Aufsichtsrats wird RA Klaus Nieding, Vize-Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Weiterer Aufsichtsrat wird Prof. Dr. Rainer Schröder (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, privates Bau- und Immobilienrecht an der Humboldt-Universität Berlin). RA Hans-Gerd Bullhorst bleibt dem Aufsichtsrat erhalten.

 

Außerdem wurde ein neuer Gläubigerausschuss gewählt, der sich überwiegend aus Anlegerschutzanwälten zusammensetzt. Vorsitzender des Gläubigerausschusses ist RA Markus Kienle, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Zu weiteren Mitgliedern wurden gewählt: RAin Daniela Bergdolt (Vize-Präsidentin der DSW), RA Andreas Lang (Kanzlei Nieding + Barth), RA Daniel Vos (Kanzlei Gödekke) sowie der Unternehmensberater Theodor Stahmeyer.

 

Des Weiteren wird Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der Kanzlei baum, reiter & collegen neuer Vorstand für die Ressorts „Risiko und Öffentlichkeitsarbeit“. Er löst damit den bisherigen Sanierungsvorstand RA Bernd Depping ab, der - wie vorgesehen - das Unternehmen mit Rechtskraft des Insolvenzplans verlässt. „Auch wenn wir vor großen Herausforderungen stehen, bin ich zuversichtlich, dass wir das Unternehmen auf einen erfolgreichen Kurs setzen werden.“, sagt Prof. Dr. Reiter. Mit der neuen Eigenverwaltung erhalten die Anleihegläubiger weitreichende Kontrolle über das Unternehmen: „Für die Gläubiger ist das ein sehr gutes Ergebnis“, ergänzt Prof. Dr. Reiter, „das hat es in dieser Art bisher in Deutschland noch nicht gegeben.“

 

„Dies ist auch nötig“, meint Vorstandsvorsitzender Pino Sergio, „denn schließlich müssen wir jetzt das Vertrauen zurückgewinnen“. Mehrheitsaktionär Sergio war dafür zu weitreichenden Zugeständnissen bereit. So verzichtet er auf die Stimmrechte seiner Aktienmehrheit, bis die Quote von 60 % erreicht wird. Einen Teil seines Aktienpakets überträgt er solange auf den neuen Sicherheitentreuhänder Advocatrust GmBH. Ausschüttungen an die Aktionäre wird es bis zur Planerfüllung nicht geben. Auch bei einer vorzeitigen Erfüllung der 60 Prozent-Quote, werden die Besserungsscheine bis zum Jahr 2023 weitergezahlt. „Damit besteht für die Anleihegläubiger die Chance, dass sich ihr Verlust noch weiter minimiert“, erklärt Prof. Dr. Reiter.

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 18.05.2013

Geschäftspartner unterstützen WGF Vorstand - Fortsetzung der Zusammenarbeit angekündigt, sofern am 22.Mai die Fortführung des Unternehmens gesichert ist.

mehrere Projektentwicklungspartner haben dem Vorstand der WGF AG eine Fortsetzung der Zusammenarbeit angekündigt, sofern am 22. Mai die Fortführung des Unternehmens gesichert ist. In einem Brief vom 14. Mai an den Vorstandsvorsitzenden der WGF AG, Pino Sergio, schreibt beispielsweise der Geschäftsführer der Ten Brinke Projektentwicklung GmbH, Albert ten Brinke: "Gerne sind wir bereit, auch bei weiteren interessanten Projekten zusammen zu arbeiten. Als Beispiel für die Art und Weise sollte unser gemeinsames Projekt "La Vie" in Berlin, Prenzlauer Berg, dienen." Dabei geht es um die Wohnbebauung eines 17.800 qm großen Grundstücks in sehr attraktiver Lage, Berlin Prenzlauer Berg, das die WGF erworben und als schlüsselfertiges Projekt an die renommierte Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH veräußert hat. Projektentwicklungspartner ist hierbei Ten Brinke. Das Gesamtvolumen der Investition beträgt 100 Millionen Euro. Ten Brinke ist eines der großen holländischen Bauunternehmen.

 

Ähnlich positiv äußert sich der Geschäftsführer der Immobilienfirma CAPRATE, Peter Schunk, der z.B. die Hafenspitze in Düsseldorf und GAP 15 in der Königsallee als Investor und Projektentwickler realisiert hat: In einem Brief vom 15.05.2013 schreibt er an den Vorstandsvorsitzenden Pino Sergio: "Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir nach Sichtung des Datenraumes und ausführlicher Diskussion in unserem Unternehmen gerne mit Ihnen beide Projekte im Rahmen eines Joint Ventures realisieren würden." Bei den Projekten geht es um Düsseldorf, Rolandstraße 44 sowie um ein Projekt in Hamburg, Högerdamm Hafengebiet, zur Hotelnutzung, für das die spanische Melia-Hotelgruppe den Mietvertrag mit 25 Jahren Laufzeit bereits vor Baubeginn gezeichnet hat. 

 

Zwar stehen die Zusagen unter Gremiums-Vorbehalt, jedoch Pino Sergio dazu: "Ich bin dankbar, dass uns diese und andere Geschäftspartner in diesen Tagen unterstützen und uns ausdrücklich ermuntern, das Unternehmen als Projektentwicklungsgesellschaft fortzuführen, wie es der Insolvenzplan vorsieht. Die Beispiele zeigen, dass die von einigen Anwälten in den Medien gestreuten Zweifel an der Umsetzbarkeit unseres Insolvenzplanes reine Polemik sind. Wir haben seit unserem Strategiewechsel, weg vom Bestandshalter zum Projektentwickler seit 2009 bewiesen, dass wir Projekte erfolgreich umsetzen können, wie etwa das Elbhotel in Frankfurt, dessen hohen Leerstand wir durch Umbau und Umnutzung beseitigen und dadurch das Objekt mit Gewinn verkaufen konnten."  Auch weitere international tätige Bauunternehmen hätten ihre Kooperationsbereitschaft signalisiert. "Wichtig zu wissen ist", so Sergio, "dass die Finanzierung insbesondere der begonnenen aber auch der künftigen Projekte nicht aus dem Verkauf des bestehenden Immobilienbestands, sondern durch erfolgsorientierte Kooperationsmodelle gesichert werden kann. 

 

Diese Information ist für Anleger und Gläubiger äußerst wichtig, denn auch diese wesentlichen Sachverhalte bzw. geschäftlichen Vereinbarungen sprechen für die Fortführung der WGF AG und damit eine erreichbare Quote von 60 % statt maximal 19 % bei einer Zerschlagung des Unternehmens."

 

Wir bitten Sie daher dringend, sich mit den Inhalten des Insolvenzplans vertraut zu machen, Ihr Stimmrecht am 22. Mai persönlich wahrzunehmen (Congress Center Düsseldorf, CCD Süd, Raum 01, 10:00 Uhr) und sich für die Fortführung der WGF AG auszusprechen. Sollten Sie Ihr Stimmrecht nicht persönlich wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte unverzüglich an einen Anwalt, der in Ihrem Sinne Ihr Stimmrecht ausübt.

 

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 17.05.2013
 
Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern
 
In der heutigen Ausgabe des Handelsblattes werden die Anlegerschutzanwälte RA Klaus Nieding (Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)), RA Markus Kienle (Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)) und Prof. Dr. Julius Reiter wie folgt zitiert: „Das Unternehmen muss fortgeführt werden. Eine Zerschlagung wäre die schlechteste Lösung für die Anleger“ (Handelsblatt, 17.05.2013, S. 41). Diese begrüßenswerte Aussage wird mit Informationen verknüpft, die es richtig zu stellen gilt. Insbesondere wird behauptet, dass den Anlegerschutzanwälten nicht genügend Informationen zur Verfügung gestellt worden seien.
 
Seit dem 5. April 2013 sind der WGF AG die Forderungen von Gläubigervertreter  schriftlich zugeleitet worden. Daraufhin haben insgesamt fünf Treffen auf Arbeitsebene mit allen gemeinsamen Vertretern oder deren Bevollmächtigten stattgefunden, der Insolvenzplan intensiv besprochen, erörtert und plausibilisiert. Ferner wurden die vorhandenen  Projektentwicklungen analysiert und mehrere schriftliche Erklärungen von Geschäftspartnern für den Fall einer Unternehmensfortführung präsentiert.
 
In einer vorliegenden schriftlichen Zusammenfassung eines mehrstündigen Arbeitsmeetings vom 22. April 2013 kommt Herr RA Stefan Schulte, Bevollmächtigter von Prof. Dr. Julius Reiter, im Nachgang zu seiner ersten Prüfungstätigkeit zu folgender Schlussfolgerung: „Die Planzahlen des Insolvenzplans erscheinen plausibel. (...) Die Fortführung des Unternehmens stellt aus Sicht der Anleger die bessere Alternative zur Zerschlagung dar.“
 
Die geführten Verhandlungen in den letzten Wochen gemeinsam mit den gewählten Anleihevertretern haben unter anderem zu Verbesserungen geführt:
       

  • Erhöhung der Gesamtrückzahlung von 44% auf 60%

  • Verbesserte Kontrollmechanismen durch Einrichtung eines bis zu 5 köpfigen Gläubigerausschusses 

  • Aufnahme eines Gläubigervertreters in den Vorstand 

  • Aufnahme mind. eines Gläubigervertreters in den Aufsichtsrat

 
Die von den Gläubigervertretern gewünschte Berufung von Herrn Prof. Dr. Julius Reiter und Herrn RA Klaus Nieding in die unterschiedlichen Organe, wurde beschlossen und an die Voraussetzung geknüpft, dass ein Rechtsgutachten einer renommierten deutschen unabhängigen Anwaltskanzlei vorgelegt wird, wonach keine rechtlichen Bedenken dagegen sprechen.
 
Eine von Herrn Prof. Rainer Schröder, Berlin, erstellte und überreichte Stellungnahme zu diesem Sachverhalt kann die bestehenden rechtlichen Zweifel für den Aufsichtsrat und Aktionärin nicht ausräumen.
 
Ferner wird die Unabhängigkeit von Prof. Rainer Schröder angezweifelt, da er als assoziierter Berater der Rechtsanwaltskanzlei baum reiter & collegen tätig ist und zum anderen bei Fortführung der WGF AG von Herrn Prof. Dr. Julius Reiter als neuer Sicherheitentreuhänder vorgeschlagen worden ist.
 
Wir bitten Sie daher dringend, sich mit den Inhalten des Insolvenzplans vertraut zu machen, Ihr Stimmrecht am 22. Mai persönlich wahrzunehmen (Congress Center Düsseldorf, CCD Süd, Raum 01, 10:00 Uhr) und sich für die Fortführung der WGF AG auszusprechen. Sollten Sie ihr Stimmrecht nicht persönlich wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte unverzüglich an einen Anwalt, der in Ihrem Sinne Ihr Stimmrecht ausübt.
 

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 15.05.2013

 

Ihre Stimme zählt!

 

Die heutige Information der gemeinsamen Vertreter zeigt, dass diese sich „aktuell nicht im Stande“ sehen, trotz der geforderten und umgesetzten Anpassung des Insolvenzplans sich für die Fortführung des Unternehmens auszusprechen. Des Weiteren teilten die gemeinsamen Vertreter über die heutige Information mit, auf der anstehenden Gläubigerversammlung am 22. Mai nicht als gemeinsame Vertreter für die Gläubiger abzustimmen, da ihre Bestellung, wie informiert, nicht wirksam sein wird.

 

Um Ihre Rückzahlung von 60 Prozent zu erreichen, ist es notwendig, dass der Insolvenzplan akzeptiert und dadurch das Unternehmen fortgeführt wird. Wenn Sie der Fortführung und somit dem Insolvenzplan zustimmen wollen, ist es sinnvoll, dass Sie an der Versammlung persönlich teilnehmen oder sich durch einen anwaltlichen Bevollmächtigen vertreten lassen.

 

Falls Sie bereits einen anwaltlichen Vertreter bevollmächtigt oder eine Verfahrensvollmacht erteilt haben, empfehlen wir daher zur Sicherstellung Ihres Wunsches auf Fortführung des Unternehmens Ihren Vertreter anzuweisen, die Vollmacht nur zur Zustimmung zu dem Insolvenzplan auszuüben.

 

Auch in dem vom Sachwalter erstellten und kürzlich auf unserer Homepage veröffentlichten Fragen- und Antwortkatalog ist aufgeführt, dass es für eine Fortführung wichtig ist Ihr Stimmrecht auszuüben. Es steht Ihnen ferner frei, Ihre Weisung auch einem anderen anwaltlichen Bevollmächtigten zu erteilen, damit er für Sie für die Fortführung des Unternehmens stimmt.

 

An dieser Stelle bekräftigen wir noch einmal, dass in dem von uns erstellten Insolvenzplan weitreichende Kontrollmechanismen unter Einbeziehung der Gläubigervertreter im Gläubigerausschuss für das Management vorgesehen sind.

 

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 15.05.2013

 

Aktionärin kündigt Bereitschaft zur Berufung von RA Klaus Nieding, einen der führenden Anlegerschutzanwälte in  Deutschland, in den Aufsichtsrat an.

 

Wenige Tage vor der am 22. Mai 2013 stattfindenden Gläubigerversammlung der WGF AG kommt die WGF Holding einer Forderung von Gläubigervertretern nach. Die Geschäftsführer der WGF Holding als Alleinaktionärin der WGF AG teilten die Bereitschaft mit, RA Klaus Nieding in den Aufsichtsrat der WGF AG zu berufen, sobald die Annahme der Insolvenzplanes durch die Gläubigerversammlung rechtskräftig erfolgt ist. Wörtlich sagte ein Sprecher der WGF Holding: „ Die Alleinaktionärin wird einen Beschluss fassen, Herrn RA Nieding zum Aufsichtsrat zu berufen, sofern dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Sie empfiehlt den Gläubigern, der Fortführung des Unternehmens zuzustimmen, damit dies umgesetzt werden kann.“

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 15.05.2013

 

Aufsichtsrat kündigt Bereitschaft zur Berufung von Prof. Dr. Julius Reiter in den Vorstand an.

 

Wenige Tage vor der am 22. Mai 2013 stattfindenden Gläubigerversammlung der WGF AG kommt der Aufsichtsrat einer Forderung von Gläubigervertretern nach. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski teilte die Bereitschaft mit, Prof. Dr. Julius Reiter in den Vorstand als Chief Risk Officer (CRO) zu berufen, sobald der Aufsichtsrat nach Annahme des Insolvenzplanes wieder die Befugnis zu einer solchen Berufung habe. Wörtlich sagte Schwintowski: „Der Aufsichtsrat wird einen Beschluss fassen, Herrn Prof. Dr. Reiter zum Mitglied des Vorstandes zu bestellen, sofern dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Der Aufsichtsrat empfiehlt den Gläubigern, der Fortführung des Unternehmens zuzustimmen.“

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 08.05.2013

 

Gläubigerausschuss über die Anpassungen im Insolvenzplan informiert/
Erhöhung der Rückzahlungsquote von 43% auf 52%/
Verstärkte Kontrolle des Managements vorgesehen

In der heutigen Gläubigerausschusssitzung in Gegenwart des Sachwalters wurde der, in den letzten Wochen überarbeitete, Insolvenzplan vorgestellt und erörtert. Die Anpassungen beruhen primär auf dem der WGF AG schriftlich am 5. April zur Verfügung gestellten Forderungskatalog der großen Anlegerschutzvereinigungen (SdK) und (DSW) sowie öffentlich bekannter Forderungen. Während der ursprüngliche Insolvenzplan noch eine Rückzahlungsquote von 43,3 Prozent vorsah, konnte diese Quote durch die sachlichen Anpassungen für die Gläubiger auf 52,3 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung ist durch die geänderten Besserungsscheine sowie die geänderte Verteilung der sogenannten Übererlöse erzielt worden.

Ein von den Gläubigervertretern geforderter Gläubigerausschuss wird installiert. Dieser wird mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um sowohl das Management der WGF AG, als auch den Sachwalter effektiv kontrollieren zu können. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat wird sich der Gläubigerausschuss für die Erfüllung des Insolvenzplans einsetzen. Die überarbeitete Version des Insolvenzplans definiert einen weitreichenden Katalog an zustimmungspflichtigen Geschäften, der eine enge Kontrolle des Managements auch nach Zustimmung zum Insolvenzplan und der Fortführung des Unternehmens sicherstellt.

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 07.05.2013

 

Einigungsgespräche mit Vertretern für die Anleihegläubiger über den Insolvenzplan vorerst gescheitert.

Anlegern droht ohne Fortführung niedrige Quote.

Gläubigerversammlung am 22. Mai

 

Der Sanierungsvorstand der WGF AG, Rechtsanwalt Bernd Depping, erklärt nach den heutigen Gesprächen mit dem Sachwalter und den Vertretern eines Teiles der Anleihegläubiger: „Leider hat die Tatsache, dass der mit Insolvenzeröffnung vom 1. März festgesetzte Abstimmungstermin zum Insolvenzplan am 22. Mai stattfindet, dazu geführt, dass die Vertreter von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft deutscher Kapitalanleger (SdK) die Gespräche mit dem Unternehmen am heutigen Vormittag abgebrochen haben.“ Die Vertreter hatten eine Terminverschiebung auf Ende Juni gefordert.

 

Der Insolvenzplan hat aber die sachlichen Forderungen der Gläubigervertreter zur Verbesserung des Plans aufgenommen, die am 5. April schriftlich übermittelt worden waren. Morgen werden mit dem Gläubigerausschuss die Anpassungen besprochen, um im Anschluss dem Insolvenzgericht vorgelegt zu werden. Danach ist eine Quote von 50 Prozent und mehr möglich, wenn das Unternehmen nach dem 22. Mai fortgeführt wird.

 

„Die geforderte weitere Überwachung durch Sachwalter, Gläubigerausschuss und geändertem Aufsichtsrat soll weiter stattfinden“, äußerte sich Bernd Depping.

 

Pino Sergio, Vorstandsvorsitzender WGF AG, appellierte an die Gläubiger und ihre Vertreter den Insolvenzplan nicht an Formalien scheitern zu lassen: „Es geht doch darum, den Verlust der Anleger möglichst gering zu halten.“ Ein Scheitern des Insolvenzplanes, also eine Zerschlagung und Verwertung des Unternehmens, würde nach den Berechnungen der Unternehmensberatung von Dr. Arno Haselhorst eine Quote von maximal 19 Prozent bringen. Auch die Gläubigervertreter hielten 50 Prozent für machbar, brachen die Gespräche wegen der Termindiskussion dennoch ab.

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 06.05.2013

FAQ – aktualisierte Fragen der Anleihegläubiger und Antworten des Sachwalters

 

 

A. Wahl gemeinsamer Vertreter in den Gläubigerversammlungen vom 08.04.2013

 

(1) Sind in den Anleihegläubigerversammlungen am 08.04.2013 gemeinsame Vertreter gewählt worden?

 

Ja, für fünf der sechs Hypothekenanleihen sind gemeinsame Vertreter gewählt worden, nämlich für die Anleihen mit der Wertpapierkennnummer (WKN)

 

A0LDUL:

Rechtsanwalt Markus Kienle

Rechtsanwaltskanzlei Kienle, Siesmayerstr. 44, 60323 Frankfurt, kanzlei@ra-kienle.de

 

WGFH04:

Rechtsanwalt Klaus Nieding

Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt, recht@niedingbarth.de

 

WGFH05:

Rechtsanwalt Daniel Vos

Göddecke Rechtsanwälte, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg, info@rechtinfo.de

 

WGFH06:

Rechtsanwalt Andreas M. Lang

Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt, recht@niedingbarth.de

 

WGFH08:

Rechtsanwalt Andreas M. Lang

Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt, recht@niedingbarth.de

 

Für die Gläubiger der Anleihe WGFH07 wurde kein gemeinsamer Vertreter gewählt.

 

Die Bekanntmachungen

 

-       der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 08.04.2013 gemäß Schuldverschreibungsgesetz von 1899 (a. F.) betreffend die Anleihen A0LDUL und WGFH04

 

sowie

 

-       der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 08.04.2013 gemäß Schuldverschreibungsgesetz von 2009 (n. F.) betreffend die Anleihen WGFH05, WGFH06, WGFH07 und WGFH08

 

stehen auf der Unternehmenshomepage www.wgfag.de zum Download bereit.

 

Die Anleihen A0LDUL und WGFH04 sind nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 (SchVG alter Fassung) geregelt, die Anleihen WGFH05, WGFH06 und WGFH08 nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 2009 (SchVG neuer Fassung). Das SchVG neuer Fassung gibt in seinem § 20 die Möglichkeit einer Anfechtungsklage, die innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der o. g. Beschlüsse zu erheben ist. Diese Frist läuft noch. Solange sie läuft oder für den Fall einer rechtzeitig erhobenen Klage richten sich die Folgen nach §§ 20 Abs. 3, 21 Abs. 2 SchVG neuer Fassung. Im SchVG alter Fassung ist eine Klagemöglichkeit zwar nicht ausdrücklich geregelt; wegen des Alters des Gesetzes ist in Anlehnung an das neuere Gesetz die Möglichkeit zur Erhebung einer Anfechtungsklage trotzdem theoretisch denkbar. Es wird empfohlen, sich bei Fragen zu den sich hieraus ergebenden Rechtsunsicherheiten an die gemeinsamen Vertreter selbst zu wenden oder anwaltlichen Rat einzuholen. Bei Interesse an einer Stimmrechtsausübung in der Insolvenzgläubigerversammlung am 22.05.2013 wird – höchstvorsorglich – empfohlen, selbst für eine persönliche Wahrnehmung der Rechte in der Gläubigerversammlung (gegebenenfalls durch Stimmrechtsvollmacht) und eine persönliche Forderungsanmeldung Sorge zu tragen.

 

(2) Melden die gewählten gemeinsamen Vertreter auch meine Forderung zur Insolvenztabelle an?

 

Ja, sofern noch nicht geschehen, werden die gemeinsamen Vertreter der Anleihen A0LDUL, WGFH04, WGFH05, WGFH06 und WGFH08 jeweils gebündelt (global) die Summe der Forderungen für die Gesamtheit der Gläubiger der jeweiligen Anleihe beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Falls eine Anfechtungsklage erhoben werden kann (Anleihen A0LDUL und WGFH04) bzw. wenn eine Anfechtungsklage erhoben wird
(Anleihen WFGH05, WGFH06 und WGFH08) ist die Möglichkeit der Forderungsanmeldung durch den gemeinsamen Vertreter zweifelhaft. Für diesen Fall wird jedem Gläubiger ausdrücklich anheimgestellt, seine Forderungen persönlich beim Sachwalter anzumelden.

 

a)     Die eventuelle Befugnis zur Forderungsanmeldung der gewählten gemeinsamen Vertreter der Anleihen A0LDUL und WGFH04 tritt neben die Befugnis des einzelnen Anleihegläubigers. Der einzelne Gläubiger dieser Anleihen kann seine Forderung auch persönlich beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Die persönliche Forderungsanmeldung ist erforderlich, wenn der einzelne Gläubiger sein Stimmrecht in der Gläubigerversammlung am 22.05.2013 persönlich oder durch einen Bevollmächtigten ausüben möchte.

 

b)     Auf die gewählten gemeinsamen Vertreter der Anleihen WGFH05, WGFH06 und WGFH08 wäre die Alleinbefugnis zur Forderungsanmeldung übergegangen, falls und sobald die gefassten Wahl-Beschlüsse wirksam sind und vollzogen werden können. Auf die Ausführungen oben A. (1) a. E. wird verwiesen.

 

Da für die Gläubiger der Anleihe WGFH07 kein gemeinsamer Vertreter gewählt worden ist, können die Gläubiger dieser Anleihe ihre Forderung nur persönlich oder durch einen dazu Bevollmächtigten beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Weitere Fragen und Antworten zur persönlichen Forderungsanmeldung siehe unter B..


(3) Darf ich trotz Wahl eines gemeinsamen Vertreters meine Forderung persönlich beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden?

 

Ja, alle Anleihegläubiger können weiterhin - unabhängig davon, ob ein gemeinsamer Vertreter gewählt worden ist oder nicht - ihre Forderung auch persönlich beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Weitere Fragen und Antworten zur persönlichen Forderungsanmeldung siehe unter B.. Falls eine ausschließliche Anmeldebefugnis durch einen gewählten gemeinsamen Vertreter besteht, wäre eine solche Anmeldung zwar überflüssig, aber unschädlich.

 

(4) Werden die gewählten gemeinsamen Vertreter meine Stimmrechte in der Insolvenzgläubigerversammlung am 22.05.2013 ausüben oder darf bzw. muss ich meine Stimmrechte persönlich ausüben?

 

Zur Beantwortung dieser Frage ist zwischen den verschiedenen Anleihen wie folgt zu unterscheiden:

 

a)     Ob die gemeinsamen Vertreter der Anleihen A0LDUL und WGFH04 – unabhängig von der Frage einer eventuellen Anfechtung des betreffenden Wahlbeschlusses, vgl. oben A. (1) a. E. – die Befugnis haben, die Gesamtheit der jeweiligen Anleihegläubiger in der Gläubigerversammlung am 22.05.2013 zu vertreten und die Stimmrechte für die Gläubiger auszuüben, ist zweifelhaft.

 

Vor diesem Hintergrund wird den Gläubigern dieser Anleihen empfohlen, ihre Stimmrechte persönlich oder durch einen Bevollmächtigten auszuüben.

 

b)     Die gemeinsamen Vertreter der Anleihen WGFH05, WGFH06 und WGFH08 haben mit ihrer Wahl die alleinige Befugnis erhalten, die Stimmrechte der Gläubigergesamtheit in Gestalt eines einheitlichen Votums für alle Gläubiger der jeweiligen Anleihe in der Gläubigerversammlung am 22.05.2013 auszuüben und werden von ihrer Gesamtvertretungsbefugnis auch Gebrauch machen. Dies hängt aber vom Ablauf der Frist zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse vom 08.04.2013 ab bzw. vom endgültigen Ergebnis eines eventuell eingeleiteten Klageverfahrens. Es bleibt daher dem einzelnen Gläubiger dieser Anleihen unbenommen, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen, um gegebenenfalls ein vorhandenes Stimmrecht selbst auszuüben Auch im Falle einer Anfechtung der Wahl des betreffenden gemeinsamen Vertreters ist das Gericht in der Gläubigerversammlung an der Feststellung eines – gegebenenfalls eingeschränkten – Stimmrechts des gemeinsamen Vertreters nicht gehindert.

 

Da für die Gläubiger der Anleihe WGFH07 kein gemeinsamer Vertreter gewählt worden ist, sind die Stimmrechte der Gläubiger dieser Anleihe von diesen Gläubigern persönlich oder durch einen Bevollmächtigten auszuüben.

 

Weitere Fragen und Antworten zu einer persönlichen Teilnahme an der Insolvenzgläubigerversammlung siehe unter C..

 

 

B. Fragen und Antworten zur Forderungsanmeldung

 

(1) Wo soll ich meine Forderung anmelden?

 

Bitte richten Sie Ihre Forderungsanmeldung nur und ausschließlich an den Sachwalter,

Herrn Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde,

c/o WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG i. I., Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf.

 

(2) Wie soll ich mich verhalten, wenn für meine Anleihe ein gemeinsamer Vertreter gewählt worden ist?

 

Siehe hierzu die Fragen und Antworten oben unter A. (1) – (3).

 

(3) Muss ich überhaupt meine Forderung beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden?

 

Nein, es besteht kein Zwang zur Teilnahme am Insolvenzverfahren. Allerdings bedarf es für die Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung am 22.05.2013 einer Forderungsanmeldung entweder durch einen wirksam gewählten gemeinsamen Vertreter oder den einzelnen Anleihegläubiger (siehe dazu oben B. (2)).

 

Auch ohne Forderungsanmeldung verlieren Sie nicht Ihre Rechte an den zu Gunsten der Gläubiger der jeweiligen Anleihe bestellten Sicherheiten (Grundpfandrechte). Jeder Anleihegläubiger erhält – sowohl im Rahmen des angestrebten Insolvenzplanverfahrens wie auch im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens – jedenfalls den auf seine Anleihe entfallenden Erlösanteil aus dem Verkauf der besicherten Bestandsimmobilien bzw. der besicherten Grundstücke nach Projektentwicklung, und zwar auch ohne Forderungsanmeldung. Eine Quotenausschüttung im Regelinsolvenzverfahren setzt – falls es eine solche zusätzlich gibt – aber eine Forderungsanmeldung voraus.

 

Im Übrigen regelt der Entwurf des Insolvenzplans der Schuldnerin, dass alle Gläubiger der jeweiligen Anleihe (Plangruppe) gleich behandelt werden und – auch ohne Forderungsanmeldung – in jedem Fall einheitliche Quotenzahlungen erhalten sollen (weitere Fragen und Antworten zu Quotenzahlungen siehe unter B. (9)).

(4) Bis wann muss ich spätestens meine Forderung beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden?

 

Bei der vom Insolvenzgericht bestimmten Anmeldefrist (26.04.2013) handelt es sich um keine Ausschlussfrist. Sie können Ihre Forderung auch nach diesem Termin weiterhin beim Sachwalter anmelden. Wenn Sie jedoch – insbesondere als Gläubiger der Anleihe WGFH07 – an der Insolvenzgläubigerversammlung am 22.05.2013 persönlich teilnehmen möchten, empfiehlt es sich, bis zum 10.05.2013 beim Sachwalter anzumelden. Anderenfalls können Kosten entstehen (s.u.).

 

Falls das Insolvenzplanverfahren scheitert und in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet wird, wird das Insolvenzgericht für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen eine Gerichtsgebühr (15,00 €) erheben.

 

(5) Wie muss ich das Anmeldeformular ausfüllen?

 

Bitte verwenden Sie das Ihnen durch den Sachwalter zur Verfügung gestellte Anmeldeformular! Dieses steht auch auf der Unternehmenshomepage www.wgfag.de zum Download bereit.

 

Das freie Feld oben rechts ist nicht auszufüllen.

 

Name und Anschrift des Gläubigers (= Inhaber der Anleihe) und gegebenenfalls des Gläubigervertreters sind vollständig anzugeben. Eine rechtsgeschäftliche Vollmacht zur Vertretung in diesem Insolvenzverfahren ist durch schriftliche Urkunde nachzuweisen (siehe dazu auch unter B. (8)). Eine Betreuungsvollmacht ist durch Ablichtung des gerichtlichen Beschlusses oder Bescheinigung nachzuweisen. Die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder ist zur Anmeldung nicht gesondert nachzuweisen.

 

Eine Bankverbindung ist nicht anzugeben, weil Auszahlungen über das wertpapierführende Kreditinstitut vorgenommen werden.

 

Hauptforderung

 

Als Hauptforderung ist der Nennwert der Anleihe (Nominalbetrag) einzutragen. Sind Sie Inhaber verschiedener Hypothekenanleihen, werden Sie der besseren Übersichtlichkeit halber gebeten, nach Anleihe (Wertpapierkennnummer [WKN]) getrennte Hauptforderungen (Nominalbeträge) anzumelden. Zu deren Bezeichnung genügen die Angaben auf Seite 2 des Anmeldeformulars in Verbindung mit der Hinterlegungsbescheinigung (siehe dazu unten B. (6)).

 

Zinsforderungen

 

Angemeldet werden können die bis einen Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (28.02.2013) aufgelaufenen Zinsansprüche. Die ab Insolvenzeröffnung laufenden Zinsen können nicht angemeldet werden, weil es sich dabei um lediglich nachrangige Insolvenzforderungen handelt, zu deren Anmeldung das Insolvenzgericht nicht aufgefordert hat (§§ 39 Abs. 1 Nr. 1, 174 Abs. 3 S. 1 InsO). Diese Aufforderung ist nicht erfolgt, da nicht zu erwarten ist, dass auf nachrangige Forderungen Zahlungen geleistet werden können.

 

Eine Zinsforderung kann grundsätzlich unter drei Gesichtspunkten begründet sein:

 

a)     Bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (28.02.2013) fällig gewordene rückständige Anleiheverzinsung

b)     Verzugszins (5 %-Punkte über Basiszins) auf die rückständige Anleiheverzinsung seit Fälligkeit (Zinstermin)

c)     Laufende Anleiheverzinsung seit letztem Zinstermin bis zum 28.02.2013, deren Fälligkeit mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens fingiert wird (§ 41 Abs. 1 InsO)

 

Es ist Ihnen freigestellt, Ihre Zinsforderung unter den o. g. Gesichtspunkten zu ermitteln, auszurechnen und anzumelden.

 

Falls Sie neben der Anleiheverzinsung auch Verzugszinsen anmelden möchten, rechnen Sie die betreffenden Zinsforderungen bitte aus, bilden sodann bitte eine Summe und tragen diese in das Feld „Zinsen“ ein.

 

Forderungsgrund

 

Zur Angabe des Forderungsgrundes brauchen Sie nur die betreffende(n) Bezeichnung(en) Ihrer Anleihe(n) auf Seite 2 des Formulars anzukreuzen.

 

Abgesonderte Befriedigung

 

Als Anleihegläubiger brauchen Sie keine Angaben zur Beanspruchung abgesonderter Befriedigung zu machen. Die Sicherungsrechte der Anleihegläubiger sind bekannt und werden überdies nicht durch die Anleihegläubiger persönlich, sondern durch einen Treuhänder wahrgenommen und geltend gemacht.

 

(6) Welchen Nachweis muss ich mit der Forderungsanmeldung vorlegen?

 

Zum Nachweis der Gläubigereigenschaft genügt nunmehr das Original oder die Kopie einer aktuellen Sperr- oder Hinterlegungsbescheinigung (Depotauszug mit Sperrvermerk bis zum Ablauf des 22.05.2013). Aus dieser muss sich ergeben, dass derjenige, der die Forderung anmeldet, Inhaber der Anleihe ist. Alternativ zu einer auf den 22.05.2013 befristeten Hinterlegungsbescheinigung kann auch ein Depotauszug vorgelegt werden, der einen längeren (Sperr-) Zeitraum erfasst, aus dem aber ersichtlich ist, dass die Anleihe, aus der Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet werden, am 22.05.2013 noch in diesem Depot geführt werden.

 

Dieser Nachweis ist erforderlich, da es nur anhand dieses Depotauszuges möglich ist, zu überprüfen, ob der/die Anmeldende auch tatsächlich Anleiheinhaber und Insolvenzgläubiger im Sinne von § 38 InsO ist.

 

Die Sperr- oder Hinterlegungsbescheinigung (Depotauszug mit Sperrvermerk bis zum Ablauf des 22.05.2013) sollte möglichst zusammen mit dem Anmeldeformular eingereicht werden, kann aber auch nachgereicht werden.

 

(7) Was ist, wenn ich meine Anleihe vor Kurzem übertragen habe oder kürzlich Anleihen von Familienangehörigen erworben habe?

 

Maßgeblich ist die Inhaberschaft am 22.05.2013 (Prüfungstermin und Gläubigerversammlung). Der Nachweis, wer aktuell Inhaber der angemeldeten Hypothekenanleihe ist, wird mit der Sperr- oder Hinterlegungsbescheinigung (Depotauszug mit Sperrvermerk bis zum Ablauf des 22.05.2013) geführt.

 

(8) Muss ich oder kann ich mich zur persönlichen Forderungsanmeldung vertreten lassen?

 

Diese Frage ist für Sie nur von Bedeutung, wenn Sie Ihre Forderung persönlich beim Sachwalter anmelden möchten (siehe dazu oben unter A. (1) – (3)). In diesem Fall können Sie Ihre Forderung entweder selbst und persönlich anmelden oder sich dazu vertreten lassen. Zur Vertretung besteht kein Anwaltszwang. Ein Bevollmächtigter hat die von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht zu Ihrer Vertretung in diesem Insolvenzverfahren (gegebenenfalls beschränkt auf die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle) im Original nachzuweisen. Ein Vollmachtsformular steht als Muster auf der Unternehmenshomepage www.wgfag.de zum Download bereit.

(9) Warum wird der Sachwalter die Forderungen der Anleihegläubiger im Prüfungstermin bestreiten und welche Folgen ergeben sich daraus für meine (Quoten-) Zahlungsansprüche?

 

Der Sachwalter wird sämtliche zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen aus den Hypothekenanleihen – unabhängig davon, ob diese durch die gemeinsamen Vertreter oder den einzelnen Anleihegläubiger angemeldet worden sind – im Prüfungstermin am 22.05.2013 vorläufig bestreiten.

 

Die Forderungen der Anleihegläubiger können im Prüfungstermin nicht zur Insolvenztabelle anerkannt werden, weil einerseits die Anmeldebefugnis der gemeinsamen Vertreter einstweilen noch mit dem Risiko einer Anfechtung des betreffenden Wahlbeschlusses behaftet ist und andererseits der Handel der Anleihen nur befristet gesperrt worden ist. Letzteres hat zur Folge, dass jeder einzelne Gläubiger seine Anleihe nach Fristablauf verkaufen und im Zuge dessen auf einen unbekannten Dritten übertragen kann. Hierdurch würde die Insolvenztabelle hinsichtlich festgestellter Forderungen einzelner Anleihegläubiger, die nicht mehr Anleiheinhaber sind, unrichtig.

 

Zur Befriedigung von (Quoten-) Zahlungsansprüchen der Anleihegläubiger bedarf es keiner Feststellung (Anerkennung) der angemeldeten Forderungen bereits im Prüfungstermin. Dies hat folgenden Hintergrund:

 

Nach den Regelungen des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanentwurfs soll jeder Anleihegläubiger in seiner Plangruppe gleichbehandelt werden und eine Quotenzahlung erhalten, und zwar unabhängig davon, ob er seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat oder nicht. Daher kommt es im Falle der Bestätigung und Durchführung des Insolvenzplans nicht auf eine Forderungsfeststellung an.

 

Falls das Insolvenzplanverfahren scheitert und in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet wird, erhält jeder Anleihegläubiger unabhängig von einer Forderungsanmeldung den auf seine Anleihe entfallenden Erlösanteil aus dem Verkauf der besicherten Bestandsimmobilien bzw. Grundstücke nach dem Stand der Projektentwicklung (Sicherheitenverwertung). Nur wenn sich darüber hinaus am Ende einer Regelabwicklung eine hinreichende Verteilungsmasse für die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO ergeben sollte, was nicht wahrscheinlich ist, käme es auf eine nachträgliche Forderungsfeststellung an. Zur Teilnahme an einer solchen Verteilung würden dann die Anleihegläubiger bzw. die gemeinsamen Vertreter erneut zum Nachweis ihrer Anleiheinhaberschaft und/oder erforderlichenfalls zum Nachweis ihrer Vertretungslegitimation aufgefordert.

 

 

C. Fragen und Antworten zur Insolvenzgläubigerversammlung am 22.05.2013

 

(1) Muss ich an der Insolvenzgläubigerversammlung am 22.05.2013 persönlich teilnehmen?

 

Nein, es besteht kein Teilnahmezwang. Wenn Sie sich nicht an dieser Versammlung beteiligen, überlassen Sie die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanes dem Mehrheitsvotum der teilnehmenden Gläubiger bzw. den gewählten gemeinsamen Vertretern.

 

(2) Muss ich mich für eine persönliche Teilnahme an der Gläubigerversammlung vorher anmelden?

 

Ja, für den Fall, dass Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten an der Insolvenzgläubigerversammlung teilnehmen und Ihr Stimmrecht persönlich oder durch einen dazu Bevollmächtigten ausüben möchten, bedarf es Ihrer vorherigen rechtzeitigen Forderungsanmeldung (siehe dazu oben B. (1) und (4) (6)) einschließlich Nachweis einer Sperr- oder Hinterlegungsbescheinigung (Depotauszug mit Sperrvermerk bis zum Ablauf des 22.05.2013). Es empfiehlt sich, für den Posteingang der Anmeldung beim Sachwalter bis zum 10.05.2013 Sorge zu tragen.

 

Dieser mit der Forderungsanmeldung erbrachte Nachweis berechtigt zum Einlass zur Gläubigerversammlung am 22.05.2013. Beim Einlass zum Termin selbst muss der Gläubiger dann nur noch einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Es wird empfohlen, eine Kopie der Hinterlegungsbescheinigung mitzuführen.

 

Bitte beachten Sie aber, dass für die Gläubiger der Anleihen WGFH05, WGFH06 und WGFH08 jeweils gemeinsame Vertreter gewählt worden sind (siehe hierzu oben unter A. (1) und (4)).

 

(3) Dürfen nur die gewählten gemeinsamen Vertreter meine Stimmrechte in der Insolvenzgläubigerversammlung am 22.05.2013 ausüben oder darf bzw. muss ich meine Stimmrechte persönlich ausüben?

 

Siehe hierzu oben unter A. (1) und (4).

 

(4) Wie kann ich mich in der Insolvenzgläubigerversammlung vertreten lassen, wenn ich mein Stimmrecht persönlich ausüben will?

 

Sie können an der Versammlung entweder persönlich teilnehmen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt auch, wenn mehrere Personen Inhaber der Anleihe sind (z. B. Eheleute). Zur Vertretung besteht kein Anwaltszwang. Zum Nachweis der Bevollmächtigung ist die Vorlage des unterschriebenen Originals einer schriftlichen Vollmacht erforderlich und genügend. Der Vollmacht sollte eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises, der von einer staatlichen Behörde ausgestellt worden ist, beigefügt werden. Das Vollmachtsformular steht als Muster auf der Unternehmenshomepage www.wgfag.de zum Download bereit.

 

Gesetzliche (organschaftliche) Vertreter und Parteien kraft Amtes (z. B. Betreuer) haben sich durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges bzw. gerichtliche Bestellungsurkunde zu legitimieren. Eltern minderjähriger Kinder legen bitte den amtlichen Lichtbildausweis ihrer Kinder oder zumindest eine Kopie davon vor.

 

Diese FAQs können Sie sich runterladen als PDF-Datei hier

Ein Vollmacht-Muster finden Sie hier

Ein Anmeldeformular finden Sie hier

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 06.05.2013

 

Der Vorstand der WGF AG stellt sich kritischen Fragen

Interview mit den Vorstandsmitgliedern der WGF AG,

Pino Sergio und Bernd Depping.

 

Am 22.Mai 2013 findet in Düsseldorf die entscheidende Gläubigerversammlung statt, auf der über die Fortführung der WGF AG und damit die Höhe der Rückzahlungsquote abgestimmt wird. In den letzten Wochen sind immer wieder kritische Fragen von Anlegern gestellt worden, denen sich der Vorstand im Folgenden stellt. Die Fragen hat der Leiter der Unternehmenskommunikation, Maximilian Pisacane zusammengefasst. Die Antworten geben die Vorstandsmitglieder Bernd Depping und Pino Sergio.

 

Herr Sergio, Herr Depping, die WGF AG hat nach ihrer Insolvenz den vom Gericht bestätigten Weg der Eigenverwaltung gewählt. Warum?

Pino Sergio: Im Vordergrund stand das Interesse der Gläubiger, die durch die Insolvenz leider viel Geld verloren haben. Es ging um die Frage, wie wir eine möglichst hohe Quote sicherstellen können, um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Im Normalfall erzielen Insolvenzen - wenn überhaupt - sehr niedrige Quoten, die oft weit unter 10 % liegen. Deshalb hat der Gesetzgeber vor kurzem das Instrument der Eigenverwaltung gestärkt, das unter klar definierten Bedingungen die Fortführung des Unternehmens durch das Management ermöglicht und dadurch zu höheren Quoten führen kann und somit der Verlust der Anleger geringer bleibt.

 

Bernd Depping: Unser Insolvenzplan würde ohne eine Fortführung des Unternehmens, also bei einer Zerschlagung bezw. der Regelinsolvenz, eine Quote von rund 19 % realisieren. Mit der Fortführung sind rund 43 % und mehr nicht nur möglich, sondern realistisch. Deshalb sind wir sehr froh, das Instrument der Eigenverwaltung nutzen zu können. Der Gesetzgeber hat strenge Vorgaben festgelegt, um die Anleger wirtschaftlich besser zu stellen.

 

Aber wird dadurch nicht der Bock zum Gärtner gemacht? Schließlich hat das jetzige Management die Insolvenz zu verantworten?

Depping: Die Frage kann und muss man stellen. Ja, das Management trägt die unternehmerische Verantwortung und deshalb stellt sich die Frage: Ist es richtig, das Management beizubehalten? Zunächst einmal: Ich bin im Dezember mit meinen 17 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt und über 1200 begleiteten Insolvenzen, ob als Insolvenzverwalter selbst oder als Sanierungsexperte, in den Vorstand als Experte berufen worden. Ich habe als Sanierungsvorstand bereits einiges geleistet, um die Fortführung des Unternehmens sicher zu stellen. Zum andern: Unser Geschäft und besonders unser künftiger Schwerpunkt, die Projektentwicklung, verlangt eine spezielle Expertise und beste Kontakte in die Branche, die nicht so leicht verfügbar sind. Da ist ein erfahrenes Management, das aus der Vergangenheit gelernt hat, von großem Vorteil. Darüber hinaus ist der Bereich „Projektentwicklung“ bei der WGF bereits seit 2009 kontinuierlich erfolgreich entwickelt und ausgebaut worden, konnte jedoch die aktuelle Situation nicht abwenden. Schließlich, und fast am wichtigsten: Das Management wird kontrolliert von einem gerichtlich bestellten Sachwalter, dem angesehenen Prof. Rolf Rattunde, der strikt auf Ausgaben achtet. Kein Cent kann bezahlt werden, ohne dass er ihn freizeichnet. Des Weiteren wird die Arbeit von Vorstand und Sachwalter von einem Gläubigerausschuss überwacht. Der Gläubigerausschuss wird nach Annahme des Insolvenzplans aus den von den Gläubigern selbst gewählten Personen bestehen, denen der Vorstand regelmäßig berichten muss. Bei wichtigen unternehmerischen Fragen wird der Gläubigerausschuss hinzugezogen. Bereits heute sind im Rahmen des Insolvenzplans Bedingungen festgelegt worden wann und in welchem Umfang die Kontrollinstanzen ihre Zustimmung zu bestimmten Geschäften geben müssen. Die Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat wird zu diesem Zweck neu gefasst. Somit ist sichergestellt, dass die Erfahrung des Managements genutzt werden kann und zugleich die Kontrolle zugunsten der Anleger stark verbessert wird , so dass das Management zukünftig nicht eigenmächtig wahllos Entscheidungen treffen kann.

 

Wäre eine Regelinsolvenz nicht besser?

Sergio: Klares Nein! Eine Regelinsolvenz würde normalerweise zu einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter am freien Markt führen. Jedoch verhält es sich bei dem Vermögen der WGF AG etwas anders, da das Hauptvermögen aus Immobilien besteht. Die Hypotheken auf diesen Immobilien sind zugunsten des Sicherheitentreuhänders eintragen, der gemäß den Prospektbedingungen in einer Insolvenz ein Aussonderungsrecht aus dem Vermögen der WFGF AG hat und die Hypotheken verwerten muss, z.B. durch Zwangsversteigerung.

Zwar kann der Sicherheitentreuhänder gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter freihändig verkaufen, jedoch ist zu erwarten, dass vom Sicherheitentreuhänder aus Gründen der eigenen Haftung das gerichtlich unanfechtbare Verfahren der Zwangsversteigerung voraussichtlich eher gewählt wird.

 

Depping: Zwangsversteigerungen bedeuten dramatische Preisabschläge mit der Folge schlechterer Erlöse und am Ende eine weitaus niedrigere Quote. Umgekehrt streckt unser Insolvenzplan die Verkäufe auf einen längeren Zeitraum und nimmt somit den Druck zu Notverkäufen heraus. Damit kommen wir nach aller Erfahrung zu besseren Ergebnissen beim Verkauf des Hauptvermögens der WGF AG.

 

Warum haben Sie nicht gleich eine höhere Quote angeboten, so wie es die gewählten Vertreter fordern und Sie es auch in Aussicht stellen?

Depping: Wir haben zunächst einmal einen eigenständigen, unserer Ansicht nach realistischen Plan aufgestellt, der auf konservativen Annahmen beruht. Dieser Plan besteht aus vielen Einzelteilen, die zum Teil unterschiedlich bewertet werden können. Wir suchen gemeinsam mit den Gläubigervertretern nach Wegen, die Quote im Interesse aller Gläubiger weiter zu verbessern.

 

Herr Sergio, Herr Depping, am 22.5. hat das Gericht den Termin für die Gläubigerversammlung der WGF AG festgelegt. Wie sind die Aussichten, dass die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen?

Sergio: Zurzeit verhandeln wir intensiv mit den gewählten Gläubigervertretern von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Die Sache steht auf des Messers Schneide. Grundsätzlich sind wir uns alle einig, dass eine Zerschlagung der WGF zu erheblich schlechteren Quoten für die Anleger führen würde. Das ist auch den Vertretern der Anleger nicht gleichgültig. Rechtsanwalt Klaus Nieding als Vertreter der DSW und Rechtsanwalt Markus Kienle als Vertreter der SdK halten es für unabdingbar den aktuellen Vorstand künftig über die unterschiedlichen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und Gläubigerausschuss) stärker zu kontrollieren. Dafür sollen die Organe – insbesondere Aufsichtsrat und Gläubigerausschuss – mit weitreichenden Kompetenzen, um Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen zu können, ausgestattet werden. Das sehen wir im Interesse der Gläubiger generell genauso. Der Plan wird solche Punkte beinhalten.

 

Und halten Sie es für möglich, eine höhere Quote zu erzielen?

Depping: Ungeachtet der Frage des Managements kann man bereits jetzt festhalten: Wenn man die geforderten 50 % erreichen will und kein Geld von außen zugeführt werden kann, müssten die Anleger mehr Geld für Neuprojekte freigeben, als bisher vorgesehen. Im Übrigen: Personelle Änderungen können nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

 

Können Sie sich denn vorstellen, dass Herr Prof. Dr. Reiter in den Vorstand eintritt und Herr Klaus Nieding als DSW-Vertreter in den Aufsichtsrat einzieht?

Depping: Warum nicht? Letztlich ist doch immer die Frage, was den Anlegern am meisten nützt. Ich habe immer gesagt, dass es überzeugende Kontrollinstrumente geben muss, um die Fortführung des Unternehmens und die Erfüllung des Insolvenzplanes sicher zu stellen. Die Frage ist, mit welcher Strategie und Personalien das möglich ist. Außerdem muss das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich sein.

 

Wäre es nicht sinnvoll, Gläubigervertreter in die operative Ebene, also in den Vorstand zu berufen, um die Erfüllung des Insolvenzplanes sicher zu stellen?

Depping: Ich denke, dass wir zunächst die inhaltlichen Forderungen der Gläubigervertreter, die uns am 5. April schriftlich übermittelt wurden bezw. in den Medien nachzulesen waren, in den Insolvenzplan soweit wie möglich aufnehmen sollten. Viele unserer bisherigen Zugeständnisse beruhen bereits auf diesen Forderungen. Wenn es des Weiteren dadurch gelingt, die Quote auf über 50% anzuheben, haben wir wichtige Forderungen der Anleger und Anlegervertreter umgesetzt. Wir halten den Gläubigerausschuss für das wirkungsvollste Instrument, den Vorstand in den nächsten Jahren zu begleiten, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht. Hier sollten die Vertreter der Anleger präsent sein und die Aktivitäten des Vorstandes sowie des Sachwalters minutiös begleiten.

Sergio: Ich kann mir auch vorstellen, dass ein Sitz im Aufsichtsrat nützlich ist. Im Vorstand sollten auch meines Erachtens spezialisierte Manager zum erfolgreichen Ausbau des zukünftigen Bereichs Projektentwicklung sitzen, die das Unternehmen voranbringen. Im Übrigen: Der Sachwalter kontrolliert, ob der Plan umgesetzt wird, wobei dieser wiederum vom Gläubigerausschuss überwacht wird. Also eine doppelte Kontrolle, die nicht nur das Erreichen der Ziele des Insolvenzplanes überwacht, sondern auch auf vertragliche Konstellationen, Ausgaben und Risiken achtet.

 

Die Gläubigervertreter haben Vorbehalte gegen den derzeitigen Sanierungsvorstand Bernd Depping. Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?

Sergio: Diese Vorbehalte sind in zweierlei Hinsicht unangemessen: Zum einen ist mit Herrn Depping ohnehin vereinbart, dass er nach Genehmigung des Insolvenzplanes ausscheiden wird. Zum anderen ist seine Kompetenz unter Fachleuten unumstritten. Wie gesagt: Er hat 17 Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht und über 1200 Fälle erfolgreich begleitet. Außerdem ist er auch als Sanierungsvorstand erfahren und hat uns bis jetzt ganz erheblich unterstützt.

 

Die Gläubigervertreter lassen verlauten, dass Herr Depping zu teuer ist, weil er zusätzlich zu seinem Vorstandsgehalt mit seiner Kanzlei die WFG berät.

Sergio: Dieses gezielt gestreute Gerücht soll Bernd Depping beschädigen. Da Herr Depping mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens – also in wenigen Wochen – vereinbarungsgemäß ohnehin ausscheidet, ist das Verbreiten solcher Gerüchte völlig überflüssig. Der Sachwalter würde es auch nicht zulassen, wenn wir für den Sanierungsvorstand unangemessen hohe Vergütungen zahlen würden. Des Weiteren werden die Kosten im Insolvenzplan aufgeführt, so dass die Gläubiger dies überprüfen können.

 

Herr Sergio, kleben Sie an Ihrem Posten?

Sergio: Ich würde gerne bleiben, weil meine 22-jährige Erfahrung im Immobiliensektor und meine Kontakte zu den Marktpartnern für das Unternehmen sehr wichtig sein können. Wir stehen z.B. kurz vor dem Abschluss des Pachtvertrages mit einem weiteren großen spanischen Hotelbetreiber, den ich persönlich ausgehandelt habe. Ich bin auch bereit, die Verfügungsmacht über meine Aktienquote stark einzuschränken. Das Wiedererreichen der vollen Verfügungsgewalt könnte daran gekoppelt werden, dass die Rückflussquote an die Anleger die Marke von 50 % überschreitet. Zwischenzeitlich würde es keine Ausschüttungen an mich geben und eine von mir eigenmächtige gesellschaftsrechtliche Veränderung z.B. in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wäre ohne den Gläubigerausschuss nicht möglich.

 

Wie kann denn die Fortführung der WGF AG gelingen?

Sergio: Zunächst ist festzuhalten, dass wir eine Reihe von Projekten schon so weit voran gebracht haben, dass sie im Grunde durchfinanziert sind. Wir haben Angebote von Bauunternehmen, die Fertigstellung der Projekte mitzufinanzieren. Im Gegenzug wollen sie am Projektentwicklungsgewinn mit beteiligt werden. Sie warten nur auf die Rechtssicherheit, die durch die Annahme des Insolvenzplans erreicht würde. Wenn die Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt haben, kann sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Unsere Geschäftspartner haben uns signalisiert, dass sie die Projektentwicklungskompetenz des Unternehmens schätzen und mit uns weiter zusammenarbeiten, wenn das Unternehmen fortgeführt wird. Immerhin beschäftigt die Gruppe sieben festangestellte Architekten und Ingenieure, die gemeinsam auf über 100 Jahre Berufserfahrung und einen Track Record von weit über eine halbe Milliarde Euro Bauvolumen zurückblicken können. Diese Kompetenz und Erfahrung steht dem Unternehmen auch für die Zukunft zur Verfügung. Mit diesem Team konnten bereits erste Erfolge im Bereich der Projektentwicklung realisiert werden. So haben wir im Jahre 2011 ein großes Wohnquartier-Projekt in Berlin im dreistelligen Millionenvolumen vor Baubeginn verkauft. Der Bau hat bereits begonnen und die Anleihegläubigervertreter konnten sich kürzlich über dieses Projekt im Hause der WGF informieren. Im Rahmen der Fortführung fußt die Zukunft dann zum einen auf dem marktgerechten Verkauf des Immobilienbestandes, zum anderen auf die Anbindung und Entwicklung neuer Projekte. Hier haben wir mit Hilfe der renommierten Unternehmensberatung Haselhorst Associates GmbH eine sehr sorgfältige, konservative Unternehmensplanung im Insolvenzplan aufgestellt.

 

Manche glauben, dass man auch in einer Regelinsolvenz die begonnenen Bauprojekte beenden und die entsprechenden Erlöse erzielen könnte?

Depping: Auch hier ein klares Nein: Im Regelfall würde ein Insolvenzverwalter Projekte im Anfangsstadium nicht zu Ende führen, da er dann mit seinem persönlichem Vermögen für Baurisiken haften müsste. Erfahrungsgemäß sind Insolvenzverwalter stattdessen an einer schnellen Verwertung interessiert. Alles andere wäre meines Erachtens ein Widerspruch zu meiner 17-jährigen Berufserfahrung als Insolvenzverwalter und Experte in Unternehmenssanierungen.

 

Viele Anleger fragen sich, was mit dem verlorenen Geld eigentlich passiert ist?

Depping: Es ist vollkommen verständlich, dass danach gefragt wird. Aus meiner Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts abschließend gesagt werden. Der Sachwalter Prof. Rolf Rattunde wird die prospektkonforme und allgemeine Mittelverwendung der WGF gutachterlich prüfen und diese dem Insolvenzgericht in seiner Stellungnahme übermitteln.

 

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Insolvenzverschleppung aufgenommen. Was können Sie uns dazu sagen?

Depping: Das Insolvenzgericht übergibt bei Insolvenzen von Kapitalgesellschaften die Akten immer automatisch zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft prüft dann diese Akten und sieht sich u.a. das vom Sachverwalter verfasste Gutachten an. Ich halte nach meiner Erfahrung den Verdacht einer Insolvenzverschleppung in diesem konkreten Fall für abwegig.

Sergio: Bereits Mitte Dezember haben wir gegenüber der Staatsanwaltschaft unsere volle Kooperation zugesichert. Wir stehen im regelmäßigen Informationsaustausch mit der Staatsanwaltschaft. Daher sehe ich in den aktuell laufenden Ermittlungen keine Unsicherheiten.

 

Entfallen mögliche Haftungsansprüche gegen den Vorstand mit Annahme des Insolvenzplans?

Depping: Klares nein! Es ist festzuhalten, dass Haftungsansprüche gleich welcher Art und sofern solche gegenüber dem Vorstand und beteiligten Geschäftspartnern bestehen mit Zustimmung zu dem Insolvenzplan nicht entfallen. Ganz im Gegenteil: Unsere Absicht ist es im Nachgang in Zusammenarbeit mit den Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen einen Austausch zu führen, um mögliche Haftungsansprüche aufzuarbeiten. Das geschieht beiderseits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

 

Was erwarten Sie auf der bevorstehenden Gläubigerversammlung am 22. Mai?

Sergio: Zu allererst entschuldige ich mich erneut im Namen des gesamten Vorstands für die aktuelle Situation. Es wird über vergangene Managemententscheidungen zukünftig zu diskutierten sein. Ich bin guter Hoffnung, dass dies mit den Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen konstruktiv geschehen wird. Letztendlich bin ich fest davon überzeugt, dass die von uns begonnene Strategie im Bereich Projektentwicklung für die Anleger, Gläubiger und das Unternehmen das richtige ist. Daher hoffe ich, dass bei der Versammlung am 22. Mai die Gläubiger auch ihr wirtschaftliches Interesse an einer höheren Rückzahlung bekunden und somit einer Fortführung des Unternehmens mit der gewählten Strategie zustimmen.

Depping: Es ist Geld verloren worden! Nunmehr gilt es den Verlust bei den Gläubigern so gering wie möglich zu halten. Der Gesetzgeber hat mit der gestärkten Insolvenzordnung die Möglichkeit geschaffen, den Verlust für die Gläubiger durch die Fortführung des Unternehmens zu minimieren. Hier ist das klare wirtschaftlich Interesse zu einer hohen Rückzahlungsquote vordergründig. Ich gehe davon aus, dass viele Gläubiger das am 22. Mai genauso sehen und sich für die Fortführung des Unternehmens aussprechen. Nur dadurch wird die Voraussetzung geschaffen eine hohe Rückzahlung gewährleisten zu können.

 

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 25.04.2013

 

Erste Gespräche mit Gläubigervertretern verlaufen erfolgversprechend

  

Als „sehr positiv und konstruktiv“ bilanziert der Vorstand der WGF AG das erste ausführliche Erörterungsgespräch mit den gewählten Vertretern der Anleihegläubiger, dem Gläubigerausschuss-Mitglied Prof. Dr. Julius Reiter und dem Vertreter des Sachwalters.

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage, inwieweit die Vorstellungen der Gläubigervertreter im Einklang mit dem durch die WGF AG vorgelegten Insolvenzplan stehen. Die beiden Vorstandsmitglieder der WGF AG, Pino Sergio und Paul Zimmer, fassten das Gespräch mit den Worten zusammen: „Die Vorschläge sehen wir mit Wohlwollen. Wir konnten feststellen, dass die von den Gläubigervertretern geäußerten Änderungswünsche in dem bereits eingereichten Insolvenzplan weitestgehend angelegt sind. Die Anpassung bzw. Annäherung der wirtschaftlichen Parameter an die Vorstellungen der Gläubigervertreter dürfte weitestgehend umsetzbar sein.“

Der Vorstand der WGF AG zeigte sich zuversichtlich, dass nach kurzfristig umsetzbaren Anpassungen des von der Unternehmensberatung Haselhorst Associates GmbH erarbeiteten Insolvenzplans mit den bestellten Gläubigervertretern Einvernehmen über die Planinhalte hergestellt werden kann. Somit ist es möglich, dass rechtzeitig vor dem Erörterungs- und Abstimmungstermin  eine konsensfähige Fassung des Plans vorliegt, der den bei der WGF AG registrierten Anlegern zugeht. Um die Abstimmungen abzuschließen wurde bereits ein Nachfolgegespräch terminiert, bei dem weitere Detailfragen geklärt werden und dem Informationsbedürfnis der Gläubigervertreter weiter nachzukommen. Es werde kurzfristig gemeinsam an der Lösung konstruktiv weitergearbeitet, so Dr. Arno Haselhorst von der Unternehmensberatung Haselhorst Associates GmbH.

Zu den Teilnehmern des Erörterungsgesprächs gehörten neben Professor Reiter unter anderem Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vize-Präsident der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) und Rechtsanwalt Markus Kienle, Vorstand der Schutzgemeinschaft deutscher Kapitalanleger (SdK). Von Seiten der WGF AG nahmen neben dem Vorstand, die für den Insolvenzplan verantwortliche Unternehmensberatung Haselhorst Associates GmbH und die insolvenzberatende Kanzlei dnp Depping (dnp) teil.

Den Anlegern empfiehlt der Vorstand, sich weiterhin auf der Homepage der WGF AG (www.wgfag.de) registrieren zu lassen, sofern noch nicht geschehen und ihre Ansprüche individuell beim Sachwalter der WGF AG c/o Professor Rolf Rattunde anzumelden. Die Anmeldung einer Insolvenzforderung ist für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung sowie für die Abstimmung über den Insolvenzplan zwingend erforderlich. Rein vorsorglich sollten die Gläubiger ihr Stimmrecht individuell ausüben bzw. einen Bevollmächtigten für die Stimmabgabe in der anstehenden Gläubigerversammlung beauftragen.

 

 

 

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 18.04.2013

 

Nachfolgend finden Sie die Beschlussfassungen zu den beiden am 08.04.2013 im Congress Center Düsseldorf stattgefundenen Gläubigerversammlungen nach Schuldverschreibungsgesetz von 1899 und 2009 zum Download.

 

Zu gemeinsamen Vertretern aller Gläubiger mit der Ermächtigung zur Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger sind nach Schuldverschreibungsgesetz von 1899 bestellt worden:

 

A0LDUL

Rechtsanwalt Markus Kienle, c/o Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Hackenstr. 7b, 80331 München, kanzlei@ra-kienle.de

 

WGFH04

Rechtsanwalt Klaus Nieding, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt am Main, recht@niedingbarth.de

 

Zu gemeinsamen Vertretern aller Gläubiger sind nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 2009 bestellt worden:

 

WGFH05

Rechtsanwalt Daniel Vos, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg, info@rechtinfo.de

 

WGFH06

Rechtsanwalt Andreas Lang, Hohe Brück 14, 60437 Frankfurt am Main, recht@niedingbarth.de

 

WGFH08

Rechtsanwalt Andreas Lang, Hohe Brück 14, 60437 Frankfurt am Main, recht@niedingbarth.de

Die Haftung für die Tätigkeit der gemeinsamen Vertreter bei den Anleihen WGFH05, WGFH06 und WGFH08 beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und ist im Übrigen der Höhe nach auf insgesamt 2.000.000,00 EUR beschränkt.

 

Für die Gläubiger der Anleihe WGFH07 ist kein gemeinsamer Vertreter gewählt worden.

 

Die Beschlüsse nach Schuldverschreibungsgesetz von 2009 werden zusätzlich kurzfristig i.S.v. § 19 SchVG n.F. bekanntgemacht

 

WGF - Beschlüsse Versammlung I SchVG aF

WGF - Beschlüsse Versammlung II SchVG nF

 

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 11.04.2013

Mit der Wahl von gemeinsamen Vertretern für fünf von sechs Hypothekenanleihen hat in der Gläubigerversammlung nach Schuldverschreibungsgesetz am 8. April 2013 die Mehrheit des anwesenden Anleihe-Kapitals der WGF AG die Interessen der Anleger gebündelt.

 

In dem vom Amtsgericht Düsseldorf im Congress Center Düsseldorf durchgeführten Verfahren hatten die Anleihegläubiger am Vormittag zunächst darüber zu entscheiden, ob sie der Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die unter das  Schuldverschreibungsgesetz von 1899 („alte Fassung“) fallenden Anleihen A0LDUL und WGFH04 zustimmen. Nach erfolgter Zustimmung wurden in einem zweiten Wahlgang dann die gemeinsamen Vertreter gewählt.

 

Auf die weiteren vier Anleihen, WGFH05, WGFH06, WGFH07, WGFH08 findet das Schuldverschreibungsgesetz von 2009 („neue Fassung“) Anwendung. Die Gläubigerversammlung zu diesen vier Anleihen, in der mehrere gemeinsame Vertreter zur Wahl standen, fand nachmittags statt.

 

Im Ergebnis sind zu gemeinsamen Vertretern aus den Reihen der beiden großen Anlegerschutzverbände Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gewählt worden:

 

A0LDUL:

Rechtsanwalt Markus Kienle; Rechtsanwaltskanzlei Kienle, Siesmayerstr. 44, 60323 Frankfurt (SdK), kanzlei@ra-kienle.de

 

WGFH04:

Rechtsanwalt Klaus Nieding; Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt (DSW), recht@niedingbarth.de

 

WGFH05:

Rechtsanwalt Daniel Vos; Göddecke Rechtsanwälte, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg (SdK), info@rechtinfo.de

 

WGFH06:

Rechtsanwalt Andreas M. Lang; Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt (DSW), recht@niedingbarth.de

 

WGFH08:

Rechtsanwalt Andreas M. Lang; Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt (DSW), recht@niedingbarth.de

 

Einzig für die Anleihe mit der Wertpapierkennnummer WGFH07 hat sich keine Mehrheit für einen gemeinsamen Vertreter gefunden.

 

Bei den Anleihen WGFH05, WGFH06 und WGFH08 werden die gewählten gemeinsamen Vertreter die gesamten ausstehenden Forderungen der jeweiligen Anleihe gemäß Schuldverschreibungsgesetz von 2009 anmelden.

 

Bei unserer Bekanntmachung handelt es sich noch nicht um die offizielle Veröffentlichung der Beschlüsse gemäß Schuldverschreibungsgesetz. Diese wird in Kürze erfolgen.

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger vom 22.03.2013

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am Mittwoch, den 3. April 2013, findet die konstituierende Sitzung des vom Amtsgericht bestellten Gläubigerausschusses in Anwesenheit des Sachwalters statt.

 

Neben dem durch das Amtsgericht bestellten Sachwalter, Herrn Professor Rolf Rattunde, wird die WGF AG durch diesen Gläubigerausschuss überwacht.

 

Die Interessen der Anleihegläubiger werden in diesem Gremium vertreten durch die folgenden Ausschussmitglieder:

  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius F. Reiter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kanzlei Baum Reiter & Collegen, Benrather Schlossallee 101, 40597 Düsseldorf, Tel. 0211-836 805-70, Fax. 0211-836 805 78, E-Mail kanzlei@baum-reiter.de
  • Rechtsanwalt Stefan Freund, Am Waldrand 1A, 40882 Ratingen
  • Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf (Ansprechpartner: Andreas Hager), Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
  • Anke Staudacher, Teamleiterin Rechnungswesen, Münsterstraße 368, 40470 Düsseldorf
  • Marc Brinkmann, Jurist & Kaufmann, Rehweg 41, 40883 Ratingen

 

Für alle Gläubiger, die ihre Rechte und Interessen nicht selber wahrnehmen wollen wird empfohlen, sich der Hilfe eines sachkundigen Dritten zu bedienen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 

Aktuelle Information für Anleihegläubiger (WGFH05; WGFH06; WGFH07; WGFH08) vom 14.03.2013

 

Amtsgericht Düsseldorf beschließt Termin einer Gläubigerversammlung für die Anleihen WGFH05, WGFH06, WGFH07 und WGFH08

Das Amtsgericht Düsseldorf teilt mit Beschluss vom 12.03.2013 mit, dass in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 48963 eingetragenen WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Paul Zimmer, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, Pino Sergio, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf und, den Herrn Rechtsanwalt Bernd Depping, Alfredstraße 108, 45131 Essen

 

betreffend die Hypothekenanleihen

 

1.    WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009

(100.000.000,00 EUR; Nennwert: 500,00 €; fällig 11/16; WKN: WGFH05,

ISIN: DE 000 WGFH059)

 

2.    WGF 4,874 % Hypothekenanleihe 2010

(100.000.000,00 EUR; Nennwert: 500,00 €; fällig 12/12; WKN: WGFH06,

ISIN: DE 000 WGFH067)

 

3.    WGF 5,35% Hypothekenanleihe 2010

(100.000.000,00 EUR; Nennwert: 1.000,00 €; fällig 05/15; WKN: WGFH07,

ISIN: DE 000 WGFH075)

 

4.    WGF 6,35 % Plus Hypothekenanleihe 2011

(50.000.000,00 EUR; Nennwert: 1.000,00 €; fällig 07/17; WKN: WGFH08,

ISIN: DE 000 WGFH083)

 

(nachfolgend „Schuldverschreibungen“)

 

gem. § 19 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31.07.2009 (BGBl. I 2512, nachfolgend „SchVG“) der Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt wurde:

 

Montag, 08.04.2013, 14.30 Uhr

 

im Congress Center Düsseldorf Süd, Raum 3 (OG),

Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf

 

Der Termin dient der Beschlussfassungen der Schuldverschreibungsgläubiger der jeweiligen Schuldverschreibungen (1. – 4.) zu:

 

1.    Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren für alle Gläubiger der einzelnen Schuldverschreibungen; § 19 Abs. 2 S. 2 SchVG

 

2.    Weisungen an einen jeweiligen gewählten Vertreter der einzelnen Anleihen; § 7 Abs. 2 SchVG

 

3.    Vergütung des jeweiligen gemeinsamen Vertreters

 

An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen teil, soweit er zum Zeitpunkt der Abstimmung Inhaber einer Teilschuldverschreibung ist.

 

Der Nachweis der Inhaberschaft ist durch eine in Textform (§ 126 BGB) vorzulegende Bescheinigung des depotführenden Instituts (nachfolgend „Depotbank“), die den vollen Namen und die volle Anschrift des Gläubigers enthält, sowie den gesamten Nennbetrag der von dem Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei der Depotbank bestehenden Depots dieses Gläubigers gutgeschrieben sind. Diese Bescheinigung hat darüber hinaus den Vermerk der jeweiligen Depotbank zu enthalten, dass der Bestand der Anteile von dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung bis zur Abstimmung an dem oben genannten Termintag gesperrt gehalten wird. Im Übrigen gilt § 6 SchVG.

 

Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform.

 

Die Identität des Anleihegläubigers, des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters, sowie der Partei kraft Amtes ist durch gültige Ausweispapiere nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter und Parteien kraft Amtes haben Ihre Legitimation in Schriftform nachzuweisen. Vertreter juristischer Personen haben den Nachweis ihrer Vertretungsmacht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder entsprechender Urkunden zu führen.

 

Ein etwaig gewählter gemeinsamer Vertreter ist allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen; § 19 Abs. 3 SchVG.

 

Es kann auch Beschlussfassung erfolgen über das Abstimmungsverhalten des jeweiligen gemeinsamen Vertreters bezüglich des vorliegenden bzw. ggf. aufgrund des Erörterungstermins (§ 240 InsO) geänderten Insolvenzplans. Ein solcher Insolvenzplan kann auch einen Kapitalverzicht vorsehen. (TOP 2)

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 

Der Originalbeschluss befindet sich anbei zum Download.

 

Aktuelle Information für die Anleihegläubiger (A0LDUL; WGFH04) vom 14.03.2013

Amtsgericht Düsseldorf beschließt Termin einer Gläubigerversammlung für die Anleihen A0LDUL und WGFH04 der WGF AG

Das Amtsgericht Düsseldorf teilt mit Beschluss vom 12.03.2013 mit, dass in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 48963 eingetragenen WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Paul Zimmer, Vogelsanger Weg 111, 40470 Dü̈sseldorf, Pino Sergio, Vogelsanger Weg 111, 40470 Dü̈sseldorf und, den Herrn Rechtsanwalt Bernd Depping, Alfredstraße 108, 45131 Essen

betreffend die Hypothekenanleihen

 

1.    WGF 6,35 % Hypothekenanleihe

(50.000.000,00 EUR; fällig 03/13; Nennwert: 500,00 €; WKN: A0LDUL,

ISIN: DE 000 A0LDUL4)

 

2.    WGF 6,35 % Hypothekenanleihe

(50.000.000,00 EUR; fällig 02/14;Nennwert: 500,00 €; WKN: WGFH04,

ISIN: DE 000 WGFH042)

 

(nachfolgend „Schuldverschreibungen“)

 

gem. § 18 Abs. 3 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 4.12.1899 (nachstehend „SchVG a.F.“) der Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt wurde:

 

Montag, 08.04.2013, 10.00 Uhr

im Congress Center Düsseldorf Suüd, Raum 3 (OG),

Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf

 

Gegenstände der Versammlung sind die Beschlussfassungen der Schuldverschreibungsgläubiger der jeweiligen Schuldverschreibungen (1. + 2.) zu:

 

1.    Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren fü̈r alle Gläubiger der einzelnen Schuldverschreibungen; § 18 Abs. 3 SchVG a.F.

 

2.    Bestimmung der Befugnisse des jeweiligen gemeinsamen Vertreters; § 14 Abs. 1 SchVG a.F.

 

3.    Bestimmung, ob einzelne Gläubiger von der Geltendmachung Ihrer Rechte durch die Bestellung des gemeinsamen Vertreters ausgeschlossen sein sollen; § 14 Abs. 2 SchVG a.F.

 

4.    Vergütung des jeweiligen gemeinsamen Vertreters

 

An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen teil, soweit er zum Zeitpunkt der Abstimmung Inhaber einer Teilschuldverschreibung ist.

 

Der Nachweis der Inhaberschaft ist durch eine in Textform (§ 126 BGB) vorzulegende Bescheinigung des depotführenden Instituts (nachfolgend „Depotbank“), die den vollen Namen und die volle Anschrift des Gläubigers enthält, sowie den gesamten Nennbetrag der von dem Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei der Depotbank bestehenden Depots dieses Gläubigers gutgeschrieben sind. Diese Bescheinigung hat darüber hinaus den Vermerk der jeweiligen Depotbank zu enthalten, dass der Bestand der Anteile von dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung bis zur Abstimmung an dem oben genannten Termintag gesperrt gehalten wird. Im Übrigen gilt § 6 SchVG.

 

Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Versammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform.

 

Die Identität des Anleihegläubigers, des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters, sowie der Partei kraft Amtes ist durch gültige Ausweispapiere nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter und Parteien kraft Amtes haben Ihre Legitimation in Schriftform nachzuweisen. Vertreter juristischer Personen haben den Nachweis ihrer Vertretungsmacht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder entsprechender Urkunden zu führen.

 

Es kann auch Beschlussfassung erfolgen über das Abstimmungsverhalten des jeweiligen gemeinsamen Vertreters bezüglich des vorliegenden bzw. ggf. aufgrund des Erörterungstermins (§ 240 InsO) geänderten Insolvenzplans. Ein solcher Insolvenzplan kann auch einen Kapitalverzicht vorsehen. (TOP 2)

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 

Der Originalbeschluss befindet sich anbei zum Download.

 

 

Aktuelle Information für die Anleihegläubiger vom 11.03.2013

Die formale Prüfung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Düsseldorf ist abgeschlossen. In dieser Woche erfolgt der postalische Versand des Eröffnungsbeschlusses, einer Kurzversion des Insolvenzplans gemäß § 235 Abs. 3 S. 2 InsO sowie eines Begleitschreiben, dem Sie weitere Verfahrensinformationen entnehmen können (Forderungsanmeldung, weitere Termine). Der Versand erfolgt an alle hier und beim Sachwalter bekannten Gläubiger. Mit dieser Post erhalten Sie ferner einen Zugangscode zu einem geschützten Gläubigerbereich auf der Unternehmenshomepage. Dort werden Sie Zugriff zu weiteren verfahrenselevanten Informationen erhalten (Insolvenzplan, etc.).

 

Über die aktuelle Entwicklung werden Sie ansonsten weiterhin an dieser Stelle unterrichtet. Wir haben zusätzlich eine interne Hotline eingerichtet, unter der Sie - ergänzend zur E-Mailadresse anleihe@wgfag.de - Fragen adressieren können: 0211 - 68 777 522.
 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

 

 

Wichtige Information für die Anleihegläubiger vom 05.03.2013

Der beim Amtsgericht eingereichte Insolvenzplan befindet sich aktuell in der formalen Prüfung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bis zur Freigabe des Insolvenzplans keine Version des eingereichten Insolvenzplans veröffentlichen können. Sobald durch das Amtsgericht die formale Freigabe des Insolvenzplans erteilt wird, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über die Inhalte berichten. In der Zwischenzeit bitten wir noch um etwas Geduld. Bitte registrieren Sie sich - sofern noch nicht geschehen - unter anleihe@wgfag.de, damit wir Sie auf dem Laufenden halten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

 

Wichtige Information für die Anleihegläubiger vom 04.03.2013

Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Insolvenzverfahren am 01. März 2013 eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Für die Gläubiger der Hypothekenanleihen ist nach dem jeweils geltenden Schuldverschreibungsgesetz nunmehr die Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung vorgesehen. An ihr teilnehmende Anleihegläubiger haben in dieser besonderen Gläubigerversammlung die Möglichkeit, einen sogenannten gemeinsamen Vertreter zu wählen. Diesem kann die Befugnis übertragen werden, alle Anleiheforderungen gebündelt beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anzumelden und sämtliche Anleihegläubigerrechte vertretend für die Gesamtheit der Anleihegläubiger geltend zu machen. Die bereits persönlich von einem einzelnen Anleihegläubiger beim Sachwalter zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung wäre dann hinfällig, weil die Forderung, wenn ein gemeinsamer Vertreter bestellt wird, ausschließlich durch diesen geltend gemacht werden kann und wird.

Ort und Zeit der durch das Insolvenzgericht demnächst einberufenen und voraussichtlich Anfang/Mitte April 2013 stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen wird auch auf dieser Homepage bekannt gemacht. Überdies werden alle registrierten Anleihegläubiger über die Einberufung der jeweiligen Gläubigerversammlung gesondert in Kenntnis gesetzt. Um sich als Anleihegläubiger zu registrieren, bitten wir Sie, uns bis dahin unter anleihe@wgfag.de Ihre Forderung anzuzeigen und durch einen Wertpapierdepotauszug (PDF) oder eine Bankbescheinigung nachzuweisen.

Sollten in den Gläubigerversammlungen keine gemeinsamen Vertreter gewählt werden, stellen wir den Anleihegläubigern am Folgetag das für eine persönliche Forderungsanmeldung  notwendige Formular auf dieser Homepage zur Verfügung. Selbstverständlich werden wir alle bei uns registrierten Anleihegläubiger über das Ergebnis der jeweiligen Anleihegläubigerversammlung und den weiteren Verfahrensablauf informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

 

Kundeninformation vom 01.03.2013:


Das Amtsgericht Düsseldorf hat heute nach Prüfung des von der WGF AG eingereichten Sanierungsplans beschlossen, dass die Eigenverwaltung fortgeführt werden kann und zugleich das Verfahren eröffnet.

Der Eröffnungsbeschluss ist in den nächsten Tagen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de einzusehen. Der bislang vorläufige Sachwalter Prof. Rolf Rattunde wurde in seinem Amt bestätigt und wird somit nun als Sachwalter tätig. Damit ist der Weg frei, den Sanierungsplan im Rahmen einer Gläubigerversammlung zur Abstimmung zu stellen.

Der Plan sieht die Sanierung des Unternehmens vor und wird alle Gläubiger im Fortführungsfall besser stellen als bei einer Schließung des Unternehmens. Die Terminierung erfolgt demnächst durch das Amtsgericht. Erfahrungsgemäß dauert es etwa acht Wochen, bis die Gläubigerversammlung stattfindet.

Weitere Informationen folgen in Kürze.

 

Der Vorstand der WGF AG

 

Kundeninformation 31.01.2013:

Der Vorstand arbeitet derzeit mit Hochdruck am Sanierungsplan, „wir sind zuversichtlich, dass wir diesen bereits Ende Februar vorlegen können“, sagt Bernd Depping, Sanierungsvorstand bei der WGF AG.

Danach wird das Amtsgericht Düsseldorf über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Erst dann können Anleger ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Erfahrungsgemäß dauert es dann zwischen vier und acht Wochen bis die Gläubigerversammlung erstmals stattfinden wird.

Neben der Einberufung der Gläubiger im Internet werden wir Sie ebenfalls via Mail und auf unseren Webseiten darüber informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

 

Kundeninformation 19.12.2012:

WGF AG über Insolvenzplanverfahren sanieren

 

·         Reibungslose Fortführung der Geschäfte kommt Anleihegläubigern zu Gute

·         „Kasse“ der WGF an vorläufigen Sachwalter übertragen

·         Wirtschaftsprüfer reduziert  Jahresfehlbetrag 2011 auf 68,1 Mio. Euro

 

Bernd Depping, seit acht Tagen  Sanierungsvorstand der WGF AG, hat angekündigt, dass das Unternehmen über ein Insolvenzplanverfahren saniert und fortgeführt werden soll.

„Wir werden in den kommenden Wochen einen Insolvenzplan ausarbeiten, der die Sanierung des Unternehmens vorsieht , den Gläubigern eine Quotenzahlung auf ihre Forderungen anbietet und diesen Plan den Gläubigern auf einer Gläubigerversammlung nach Insolvenzordnung zur Abstimmung stellen“, so Depping.

Der Insolvenzplan entstammt der Idee nach der alten Vergleichsordnung und muss die Gläubiger besser stellen als bei einer Zerschlagung des Unternehmens.

„Die Substanz ist da“, sagt Depping. „Aktuell sind Werte des Immobilienbestandes aufgrund des Insolvenzantrags unter Druck, daher wären kurzfristig lediglich geringe Preise zu erzielen. Wir wollen jedoch nicht unter Wert verkaufen, das kann nicht im Interesse der Gläubiger liegen“, so Depping weiter.  „Der Insolvenzplan verschafft uns die Chance, wieder zu Marktpreisen veräußern zu können und so viele Vermögenswerte wie möglich im Gläubigerinteresse zu sichern.“

„Je reibungsloser wir die Geschäfte der WGF fortführen können, desto mehr können auch die Anleihegläubiger davon profitieren“, erklärt Depping. „Wir stimmen  derzeit mit dem Treuhänder und dem vorläufigen Sachwalter drei aktuelle Projekte in Berlin, Hamburg und Essen ab. Ziel der WGF ist es, diese Projekte im Gläubigerinteresse fertig zu stellen und neue Projekte entwickeln zu können.“

Auf Wunsch des Vorstands der WGF AG werde „die Kasse“, also alle im Unternehmen vorhandenen Geldmittel, auf den vom Gericht bestellten vorläufigen  Sachwalter übertragen. Folglich laufen alle Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen über den vorläufigen Sachwalter. Damit dokumentiere die WGF, wie ernsthaft die Sanierung angestrebt und die Interessen der Gläubiger gewahrt würden.

Die Höhe der Quote, die WGF den Gläubigern anbieten wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Es ist vorgesehen, die Gläubiger auch an den zukünftigen Erträgen der verbundenen Unternehmen profitieren zu lassen. Depping wird als Sanierungsvorstand die Erstellung des Insolvenzplans verantworten und sich dabei mit dem vorläufigen Sachwalter abstimmen. 

Depping weiter: „Der Insolvenzplan wird inhaltlich komplex, deshalb muss das vorhandene know how zur Verfügung stehen und wo immer möglich in die Planerstellung eingebracht werden. Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde  der Antrag auf die ‚klassische‘ Eigenverwaltung mit einem Sanierungsvorstand ‚an Bord‘ gestellt, weil wir ausschließlich in dieser Konstellation den Zugriff auf Tochtergesellschaften behalten.“   

Sanierungskonzept sieht Fortführung vor, von der Gläubiger weiter profitieren sollen

Der Insolvenzplan wird auch ein Sanierungskonzept beinhalten, mit dem die WGF fortgeführt werden kann. Die WGF wird sich zunehmend aus dem bisherigen Geschäft, dem Handel mit Immobilien, zurückziehen. Dies soll zum einen durch den schonenden und auf der Zeitachse gestreckten Abverkauf der Bestandsimmobilien erfolgen, den der Insolvenzplan ermöglicht.  Ziel ist es, daraus möglichst hohe Kaufpreise zu erzielen. Zum anderen soll  gleichzeitig die  Projektentwicklung als künftiges Kerngeschäft  weiter ausgebaut werden.

„Die Fortführungslösung, die wir gerade erarbeiten,  sieht darüber hinaus vor, dass aus den Erlösen des erhaltungswürdigen Unternehmenskerns auch zukünftig Leistungen an die Gläubiger fließen werden, um den zu erwartenden insolvenzbedingten Ausfall zu kompensieren. Dies kann so nur unter dem Institut der Eigenverwaltung gelingen“, so Depping weiter.

Depping teilte darüber hinaus mit, dass die Wirtschaftsprüfer im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für das Sanierungskonzept „einen Übertragungsfehler festgestellt“ hätten. Der Jahresfehlbetrag 2011 falle somit um rund drei Millionen Euro niedriger aus als ursprünglich testiert und betrage 68,1 Mio. Euro.

Anleihegläubiger sollen sich auf WGF-Homepage registrieren

Die Gläubiger der WGF AG wies Depping darauf hin, dass sie ihre Forderungen erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden könnten. Der entsprechende Beschluss werde vom zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf veröffentlicht.

„Die WGF kennt die Anleger nicht namentlich, kann bei anonym an den Börsen gehandelten Papieren auch nicht die genaue Anzahl der Gläubiger kennen. Ich bitte daher die Anleihegläubiger, sich über die Homepage des Unternehmens im eigenen Interesse zu registrieren. Wir können dann gezielter über die Eröffnung des Verfahrens informieren, die entsprechenden Formulare zur Anmeldung der Forderung oder auch die Einladung zur Gläubigerversammlung verschicken“, erklärte der Sanierungsvorstand.

Depping begrüßte die Ankündigung einiger Anlegeranwälte, nach Schuldverschreibungsgesetz einen gemeinsamen Vertreter zu wählen:  „Ein professioneller Ansprechpartner, der die Interessen bündelt, spart Ressourcen und erhöht die Effizienz bei der Ausarbeitung des Insolvenzplans“, so Depping. Der Sanierungsvorstand der WGF AG verwies abschließend darauf, dass der Nominalwert der ausstehenden Anleihen rund 200 Millionen Euro betrage und „keineswegs übertriebene 450 Millionen Euro und mehr“.

 

 

Kundeninformation 17.12.2012:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

wir werden noch in dieser Woche über die nächsten Schritte des Sanierungsprozesses informieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der auf den Webseiten publizierten Kundeninformation (http://www.wgfag.de/meta/investor-relations/aktuelle-kundeninformationen/). Den testierten Jahresabschluss können Sie auf unseren Webseiten einsehen (http://www.wgfag.de/meta/investor-relations/finanzberichte/). Damit wir Sie als Anleger von WGF-Anleihen auf dem aktuellen Stand halten können, bitten wir Sie, sofern noch nicht geschehen, uns eine E-Mail mit Nachweis (z. B. Depotauszug oder Bankbestätigung) sowie Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnr., E-Mail, Wertpapierkennnr. der gehaltenen Anleihe und das genaue Kaufvolumen) zu senden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

 
 

Kundeninformation 13.12.2012:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

damit wir Sie als Anleger von WGF-Anleihen auf dem aktuellen Stand halten können, bitten wir Sie, uns eine E-Mail mit Nachweis (z. B. Depotauszug oder Bankbestätigung) sowie Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnr., E-Mail, Wertpapierkennnr. der gehaltenen Anleihe und das genaue Kaufvolumen) zu senden. Wir werden Sie dann auf unsere Verteilerliste setzen und informieren.

Vielen Dank vorab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

E-Mail senden

 
 

Kundeninformation 12.12.2012:

Der Vorstand der WGF AG teilt mit:

Das Gericht hat dem Antrag der Gesellschaft auf Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren stattgegeben (Aktenzeichen: 504 IN 269/12).

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Prof. Rolf Rattunde bestellt.

 
 

Kundeninformation 11.12.2012:

Der Vorstand der WGF AG informiert:

  • WGF AG  veröffentlicht Jahresabschluss 2011
  • WGF stellt Antrag auf Eigenverwaltung
  • WGFH06: Rückzahlung wird ausgesetzt

Die WGF AG hat ihren Jahresabschluss für 2011 mit einem Bilanzverlust von ca. 71,3 Millionen Euro vorgelegt. Er kann ab heute auf der Website der WGF AG heruntergeladen werden. Der Jahresverlust ergibt sich im Wesentlichen durch strategische Desinvestments und bilanztechnische  Maßnahmen, insbesondere Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Es wurden konservative Wertberichtigungen auf die Beteiligungen und die Forderungen an verbundene Unternehmen für die Jahre 2011 und 2012 vorgenommen. Die Immobilienbestände werden seit 2010 aus steuerlichen Gründen in den zur WGF AG gehörenden Objektgesellschaften gehalten. Die verantwortliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen des Jahresabschlusses nicht mehr die von unabhängigen Sachverständigen erstellten, langfristig realistischen Wertgutachten, sondern realisierte Verkaufspreise aus Verkäufen in einer schwierigen Marktsituation als Basis für die Neubewertung des Immobilienbestandes der WGF AG in den Objektgesellschaften zu Grunde gelegt. Die Abschreibungen sind auch durch die notwendige Neuausrichtung der WGF AG, die Änderung der Finanzierungsstruktur und die damit verbundenen strategischen und situationsbedingten Desinvestments entstanden.

 

Im Interesse der Anleger hat der Vorstand beschlossen, aufgrund des Verlustes einen Antrag auf Eigenverwaltung gemäß §§ 270, 270 a der Insolvenzordnung (InsO) zu stellen. Ziel ist es, die Bevorzugung von Einzelinteressen zu vermeiden und zu verhindern, dass die Immobiliensubstanz der WGF AG durch Bedienung kurzfristiger Interessen (z.B. mit Notverkäufen werthaltiger Immobilien)  beschädigt wird. Es geht darum, die vorhandenen Immobilienwerte im Interesse der Anleger und des Unternehmens zu schützen. Die Rückzahlung der am 14.12.2012  fälligen Anleihe WGFH06 (Emissionsvolumen 50 Mio.€) mit einem Gesamtvolumen von 43 Mio. Euro wird bis auf weiteres ausgesetzt.

Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand der WGF AG in seiner Sitzung am 7.12.2012 trotz der schwierigen Lage ausdrücklich sein Vertrauen ausgesprochen. Die Entwicklung sei im Wesentlichen marktbedingt. Hinzugekommen sei Mitte 2011 durch ungerechtfertigte Mediendarstellungen ein Reputationsschaden, der die durch zwei Banken bereits zugesagte Platzierung  von Genussscheinen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis stoppte. Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Hans-Peter Schwintowski  sieht gemeinsam mit allen AR-Mitgliedern klare  Chancen für eine Sanierung des Unternehmens, da das Geschäftsmodell der WGF AG insbesondere mit der Neuausrichtung als Projektentwickler weiterhin stimmig sei: Die Wertschöpfung bei  Immobilien durch Neubau und/oder Revitalisierung, Weiterentwicklung und gewinnbringenden Verkauf an Investoren.

Erläuterung der Verfahrens der Eigenverwaltung  gem. §§ 270, 270 a  InsO

Im Unterschied zu einer klassischen Insolvenz übernimmt bei einem Verfahren gemäß §§ 270, 270 a kein Insolvenzverwalter die Sanierung, sondern der Vorstand selbst in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter. Im Rahmen einer gerichtlichen Überwachung betreibt das Unternehmen in Eigenverwaltung die Sanierung mit der Folge, dass Einzelvollstreckungen für diesen Zeitraum unzulässig sind. Der Insolvenzantrag  dient dem allgemeinen Ziel, die Gläubiger gemeinschaftlich bestmöglich zu befriedigen.  Die Eigenverwaltung wird durch das Gericht angeordnet. Nachdem ein entsprechender Antrag gestellt worden ist wird ein sogenannter Sachwalter bestellt, der die Tätigkeit der Eigenverwaltung nach Maßgabe der Regeln der Insolvenzordnung überwacht. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 7. Dezember beschlossen, Herrn Rechtsanwalt Bernd Depping zum weiteren Mitglied des Vorstandes  zur Unterstützung der Eigenverwaltung zu bestellen. Herr Depping verfügt über umfassende Erfahrung auch bei der gerichtlich veranlassten Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen und hat unter anderem auch Verfahren in Eigenverwaltung erfolgreich begleitet.

Strategische Neuausrichtung

Die WGF AG erarbeitet mit Unterstützung einer renommierten Unternehmensberatung im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein Sanierungskonzept, das die bereits begonnene Neuausrichtung des Unternehmens als Projektentwickler erfolgversprechend auf eine langfristig solide Basis stellt. Der bisherige Geschäftsbereich Immobilienhandel wird durch den Bereich Projektentwicklung für institutionelle Investoren und Family Offices abgelöst.

Die WGF hat im Markt eine besonders hohe Kompetenz als Projektentwickler. Mit ihrem Tochterunternehmen Ilse Bau und Planung GmbH hat die WGF-Gruppe bereits in der Vergangenheit erfolgreiche Projektentwicklungen realisiert  bezw. gestartet. Beispiele sind die Revitalisierung des Elb-Hof in Frankfurt (Hotel Holiday Inn Express mit 20jährigem Mietvertrag) oder das Wohnungsbauprojekt „La Vie“ (360 Wohneinheiten in bester Lage Prenzlauer Berg) für einen institutionellen Investor in Berlin. Projekte von ca. 1,1 Milliarden Euro sind zudem in Arbeit bzw. in Verhandlung mit interessierten Kooperationspartnern.

Da die Ilse Bau und Planung GmbH nicht betroffen ist, kann auch in der Sanierungsphase der WGF AG planmäßig und ohne jede Einschränkung weiter entwickelt und gebaut werden. Auch die Finanzierung ist gesichert. Auf dieser Basis wird ein erfolgversprechendes  Sanierungskonzept entwickelt, das zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger führen wird.

Falls Sie dazu als Anleger Fragen  haben, senden Sie diese bitte an die Mailadresse anleihe@wgfag.de. Wir bitten dabei den Nachweis (beispielsweise Depotauszug oder Bankbestätigung) sowie Adressangabe zu erbringen, dass Sie Anleger sind.

 

 

Kundeninformation 11.12.2012: Thema Jahresabschluss

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 wird sich um einige Stunden verzögern. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Des Weiteren teilen wir mit, dass es aufgrund der derzeit hohen Zugriffszahlen auf unsere Webseite zu temporären Ausfällen kommen kann. Wir versuchen dieses Problem mit unserem Provider zu lösen.

  

Kundeninformation 10.12.2012: Thema Jahresabschluss

Der Vorstand der WGF AG teilt mit, dass der Jahresabschluss 2011 am 11.12.2012 um 11:00 Uhr auf der WGF-Homepage zum Download bereitstehen wird.

 

 

Kundeninformation 06.12.2012: Thema Börsenhandel

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir bestätigen, dass der Handel an den Börsen Düsseldorf und Berlin vorübergehend ausgesetzt wurde. Nach unserem Kenntnisstand ist der Handel an der Börse Frankfurt weiterhin möglich. Ob diese der Börse Düsseldorf folgen wird, ist uns nicht bekannt, da diese eigenständig entscheidet. Zu Fragen bezüglich der Rückzahlung der Anleihe WGFH06 am 15. Dezember 2012 werden wir im Rahmen der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 am 10. Dezember d. J. nähere Aussagen treffen. Zu Spekulationen in den Medien nehmen wir aktuell keine Stellung und verweisen auf unsere Veröffentlichung vom 30.11.2012 auf unserer Homepage.

Wir bitten um Ihre Geduld und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

 

Kundeninformation 03.12.2012: Thema Börsenhandel

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir bestätigen, dass der Handel an der Börse Düsseldorf vorübergehend ausgesetzt wurde. Nach unserem Kenntnisstand ist der Handel an den übrigen Börsenplätzen möglich. Ob diese der Börse Düsseldorf folgen werden, ist uns nicht bekannt, da diese eigenständig entscheiden. Im Übrigen bitten wir Sie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses am 10.12.2012 abzuwarten. Zu Spekulationen in den Medien nehmen wir aktuell keine Stellung und verweisen auf unsere Veröffentlichung vom 30.11.2012 auf unserer Homepage.

 

 

Kundeninformation 30.11.2012: Mitteilung des Vorstandes

Der Vorstand der WGF AG teilt mit: Wegen notwendiger Abschlussarbeiten der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer dazu erforderlichen Aufsichtsratssitzung wird die WGF AG ihren Jahresabschluss 2011 erst am 10. Dezember 2012 veröffentlichen. Dies haben wir heute der Börse Düsseldorf mitgeteilt und um Aufschub der von der Börse gesetzten Frist um diese Tage gebeten. Die WGF AG ist gesetzlich verpflichtet, bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres einen Jahresabschluss zu veröffentlichen. Sie weist Geschäftspartner und Anleger darauf hin, dass dies dennoch mögliche Nachteile für Anleger haben kann. Mit Aufnahme unserer Unternehmensanleihen und Genussscheine in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf hatten wir uns gegenüber der Börse Düsseldorf freiwillig verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Ende eines jeden Geschäftsjahres einen testierten Jahresabschluss zu veröffentlichen. Hiernach hätte der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 bis zum 1.7.2012 veröffentlicht werden müssen. Die Börse Düsseldorf hat uns eine Frist bis zum 30.11. 2012 jedoch spätestens bis zum 29.12.2012 gesetzt. Wir können deshalb nicht ausschließen, dass eine befristete Aussetzung des Handels vorgenommen wird.

Zinsen pünktlich überwiesen

Die fällige Zinszahlung für die Hypothekenanleihe WGFH05 am 1. Dezember 2012 haben wir fristgerecht und vollständig am 30. November geleistet. Anleger erhalten den Eingang auf dem Verrechnungskonto ihres Wertpapierdepots.

 


Kundeninformation 16.11.2012: Thema Kursbewegungen

Wir beobachten die aktuellen Kursbewegungen unserer Anleihen an den Börsen mit großer Aufmerksamkeit. Wir möchten die Gründe der einzelnen Handelsumsätze von hier aus nicht bewerten. Wir werden den Jahresabschluss 2011 in den kommenden zwei Wochen veröffentlichen und gehen davon aus, dass der Ratingprozess der Anleihen danach kurzfristig abgeschlossen wird.

 

 

Kundeninformation 12.11.2012:

Thema Ratingtermine

Das Rating der Anleihen A0LDUL, WGFH04 und WGFH05 ist zum 27.10.2012 ausgelaufen. Der Ratingprozess für die Hypothekenanleihen WGFH04 und WGFH05 sowie erstmalig für die Anleihen WGFH07 und WGFH08 läuft seit August 2012. In die Bewertung der Anleihen wird auch der Jahresabschluss 2011 eingehen. Die Creditreform Rating AG hat die Anleihen WGFH04 und WGFH05 ab dem 28. Oktober 2012 mit dem Status "i. B." (in Bearbeitung) versehen. Der Ratingprozess wird demnächst abgeschlossen. Das Rating der Anleihe A0LDUL die am 15. März 2013, also in weniger als fünf Monaten zurückgezahlt wird, wird nicht erneuert.

 

Kundeninformation 31.10.2012:

Thema Jahresabschluss

Der Jahresabschluss 2011 ist in der finalen Abstimmung mit dem zuständigen Wirtschaftsprüfer. Die Börse Düsseldorf hat uns diesbezüglich eine Nachfrist bis zum 30. November gesetzt. Wir werden diese Nachfrist einhalten und den Jahresabschluss 2011 sowie den Halbjahresbericht 2012 in der zweiten Novemberhälfte publizieren.

 

Kundeninformation 06.08.2012:

Einigung zwischen WGF AG und Corestate

Die WGF AG und die Corestate-Gruppe haben ihren Rechtsstreit wegen einer Immobilientransaktion außergerichtlich und einvernehmlich beendet. Damit entfällt für die WGF AG das in § 2.2.21 des Wertpapierprospektes WGFH91 und § 2.1.13 des Wertpapierprospektes WGFH08 dokumentierte Risiko aus Rechtsstreitigkeiten. Über den Inhalt der Einigung vereinbarten die Parteien Stillschweigen.

 

 

Kundeninformation 25.07.2012:

Thema Zinsanhebung für Wertpapier WGFH08 von 6,35 % auf 6,48 %  

Der Zinssatz für die inflationsgeschützte Hypothekenanleihe WGFH08 wird ab dem 1. August 2012 auf 6,48 % angehoben.  Damit wird hier erstmals der Inflationsausgleich wirksam, mit dem das Produkt ausgestattet ist und der im Wertpapierprospekt der Anleihe WGFH08 festgelegt ist. Dieser Mechanismus bestimmt, dass der Zinssatz einmal jährlich anhand des amtlich festgestellten Verbraucherpreisindex angeglichen wird. Das am 1. August 2011 emittierte Wertpapier hatte für das erste Jahr seiner Laufzeit einen Zins von 6,35 %. Diesen erhalten die Anleger in den kommenden Tagen für die jetzt beendete Zinsperiode ausbezahlt. Für die nun folgende Zinsperiode, d. h. vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2013, wird der Zinssatz 6,48 % betragen. Die veränderte Zinszahlung werden die entsprechenden Zahlstellen im August 2013 auf unsere Anweisung ausführen. Die Anleger des Wertpapiers brauchen keinerlei Schritte zu unternehmen. Inflationsgebundene Anhebungen des Zinssatzes werden auch in künftigen Jahren jeweils kurz vor dem 1. August festgelegt und den Anlegern bekanntgegeben.

 

 

Kundeninformation 26.03.2012:

Thema Rating WGFH06

Die Ratingagentur Creditreform Rating AG erstellt seit 2006 Ratings für die Unternehmensan-leihen der WGF AG. Das gültige Rating für die Anleihe WGFH06 läuft am 30. März 2012 aus. Da diese Anleihe in weniger als neun Monaten, am 15. Dezember 2012, zurückgezahlt wird, haben wir mit der Creditreform vereinbart, diese Anleihe auf Grund der geringen Restlaufzeit nicht erneut zu raten. Dies war das praktizierte Vorgehen auch bei den Vorgängeranleihen, die in den vergangenen Jahren zurückgezahlt wurden. 

 

Kundeninformation 16.03.2012:

WGF 6,35 % Plus Hypothekenanleihe (WGFH08) an der Börse

Die Hypothekenanleihe WGFH08 ist nach dem Ende des öffentlichen Angebots in den Handel im Freiverkehr der Börse Düsseldorf aufgenommen worden. Erster Handelstag ist der 16. März 2012. Kunden die das Wertpapier erwerben wollen, können dort – je nach Handelslage – Stücke zum jeweils aktuellen Kurs erwerben. Kunden die diese Anleihe besitzen, erhalten bis 2017 jährlich mindestens 6,35 % Zinsen sowie am Ende der Laufzeit die Anlagesumme zum Kurs von 100 % erstattet. Das öffentliche Angebot ist am 15. März 2012 beendet worden.

 

 

Kundeninformation 02.03.2012:

WGF AG: Informationen zur WGF 6,35 % Plus Hypothekenanleihe 2011/2017 (WKN WGFH08)

Mit der Emission der Anleihe WGFH08 seit dem 1. August 2011 haben wir Mittel für das Immo-biliengeschäft der WGF AG eingeworben. Kunden die diese Anleihe erworben haben, erhalten bis 2017 jährlich mindestens 6,35 % Zinsen sowie am Ende der Laufzeit die Anlagesumme zum Kurs von 100 % erstattet. Die benötigten Mittel konnten wir generieren und haben daher beschlossen, den Vertrieb der WGFH08 zu beenden und keine weiteren Stücke davon zu platzieren. Ab sofort nehmen wir für die WGFH08 keine weiteren Kaufanträge mehr entgegen. Das öffentliche Angebot wird offiziell am 15. März 2012 beendet. In Zukunft planen wir Anleihen, die auf das Volumen und die Entwicklungszeit einer bestimmten Immobilien-Projektentwicklung bezogen sein werden. In der Regel wird dies im Rahmen eines Private Placements geschehen. Diese fristenkongruente Finanzierungsform entspricht unserem wachsenden Geschäft in der Projektentwicklung.

 

 

Kundeninformation 13.12.2011:

WGF AG: Jahresende 2011 mit Projektvolumen von 202 Mio. Euro

Bei der WGF AG werden zunehmend die Erfolge des Geschäftsgebiets Projektentwicklung wirksam, welches wir seit Ende 2009 neben dem Immobilienhandel strategisch aufgebaut haben. Der vorläufige Jahresrückblick 2011 zeigt auch die zunehmend erfolgreiche Ausrichtung der WGF AG im Immobiliengeschäft auf institutionelle Investoren. 

Kundeninformation 07.12.2011:

Interview mit WGF-Vorstand Pino Sergio

Dieses aktuelle Interview im SACHWERT MAGAZIN 07.12.2011 gibt eine gute Übersicht zu den laufenden Themen im Umfeld der WGF AG. 

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Kundeninformation 23.11.2011:

WGF AG verkauft Berliner Wohnugnsbauprojekt für 100 Mio. Euro

Die WGF AG startet in Berlin Prenzlauer Berg ein Wohnungsbauprojekt mit 362 Mietwohnungen. Wir haben das Vorhaben in Berlins begehrtestem Stadtteil noch vor Beginn der Bauarbeiten an die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH verkauft. Das Projektvolumen beträgt 100 Mio. Euro. Die Bauarbeiten beginnen im 1. Quartal 2012.

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Kundeninformation 19.11.2011:

Zweifel aufgelöst

Euro am Sonntag: „Wenigstens haben sich alle Zweifel an der Hypothekenanleihe der WGF in Wohlgefallen aufgelöst. Das Papier wurde am 15. November vereinbarungsgemäß zurückgezahlt. Der Wirbel, den ein Düsseldorfer Anwalt veranstaltet hatte, war also Kokolores.“

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Kundeninformation 16.11.2011:

Offener Brief an die Zeichner unserer WGF-Hypothekenanleihen

Sehr geehrte Investoren und Zeichner der WGF-Hypothekenanleihen!

Am 15. November hat die WGF AG ihre seit 2006 platzierte, erstrangig besicherte Unternehmensanleihe mit der Wertpapierkennnummer A0JRUK und einem Volumen von 30 Millionen Euro pünktlich und vollständig zurückgezahlt. Damit hat die WGF AG nach 2009 ihre zweite Rückzahlungsverpflichtung wiederum pünktlich erfüllt – trotz der Turbulenzen an den Finanzmärkten.

Fünf Jahre lang haben die Zeichner dieser täglich verfügbaren Anleihe (Anlage ab 1.000 Euro) bei einem jährlichen Festzins von 6,35 % zuverlässig jedes halbe Jahr ihre Zinszahlungen erhalten und damit im Vergleich zu anderen Geldanlagen eine überdurchschnittliche Rendite erzielt. Aus einem beispielhaften Anlagebetrag von 10.000 Euro sind so innerhalb von fünf Jahren 13.175 Euro geworden.

Wir danken allen Anlegern ausdrücklich für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir werden auch in Zukunft unbeirrt unsere Immobilienkompetenz nutzen, um unseren Anlegern überdurchschnittliche Zinsen und ein sicheres Investment zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Pino Sergio   Paul Zimmer   Raffaele Lino

Gesamtvorstand WGF AG

P.S. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr über die Vorteile einer Wiederanlage erfahren möchten: Kostenfreies Servicetelefon 0800 350 450 5 oder besuchen Sie einfach unsere Homepage 
www.wgfag.de

 

 

Kundeninformation 16.11.2011:

Thema Internetinformationsdienst GOMOPA

Die Internetplattform gomopa.net hat am 15. November einen Bericht über die WGF AG herausgebracht. Wir kannten diesen Dienst bislang nicht, verstehen aber, dass dieser Internetdienst bereits in der Vergangenheit Unternehmen mit Vorwürfen überzogen hat und daraus wirtschaftlichen Nutzen zieht. Bitte machen Sie sich anhand dieses Artikel aus dem Handelsblatt Ihre eigene Meinung. Wenn Sie Fragen zu unserer Situation haben - fragen Sie uns. Wir stehen für Antworten zur Verfügung. Dr. Heinrich Raatschen, Leiter Kommunikation 0211-68 777-168 

 

Kundeninformation 28.10.2011:

Neue Ratings für Unternehmensanleihen der WGF AG

Die Hypothekenanleihen der WGF AG haben aktuelle Emissionsratings durch die Creditreform Rating AG erhalten.  Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung.

 

   

   

   

Ansprechpartner

Pressestelle

0211-68 777 - 0

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